Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vendoren und/oder Affiliates

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vendoren und/oder Affiliates gliedern sich in folgende Teile:

  • TEIL I Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vendoren - diese gelten, wenn Sie als Vendor mittels copecart.com Produkte anbieten wollen;
  • Teil II Allgemeine Geschäftsbedingungen für Affiliates - diese gelten, wenn Sie als Affiliate Produkte unserer Vendoren bewerben wollen;
  • Teil III Generelle Regelungen für Vendoren und Affiliates - diese gelten sowohl für Vendoren als auch für Affiliates;
  • Teil IV Auftragsverarbeitung durch Vendoren;
  • Teil V Auftragsverarbeitung durch CopeCart.
TEIL I Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vendoren

1. Registrierung sowie Änderung und Kündigung einer Registrierung, Teilnahmeentgelt

  • Eine Registrierung als Vendor ist nur für Unternehmen im Sinne von § 14 BGB möglich. Für die Registrierung haben Sie wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Wir sind berechtigt, uns deren Richtigkeit sowie die Unternehmereigenschaft durch geeignete Nachweise nachweisen zu lassen. Wir sind ferner berechtigt, einen Antrag auf Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • Wenn sich Ihre Angaben ändern, haben Sie diese unverzüglich auf unserer Webseite zu aktualisieren.
  • Jede Partei kann eine erfolgte Registrierung ordentlich jederzeit zum Ende der bezahlten Mitgliedschaft kündigen. Kostenlose Mitgliedschaften können jederzeit gekündigt werden. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung zur Durchführung der unter Geltung dieses Vertrages geschlossenen Kaufverträge. Auf diese nachlaufenden Verpflichtungen findet dieser Vertrag bis zu deren Erfüllung entsprechende Anwendung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

2. Anbieten von Produkten und Dienstleistungen, Rechteübertragung

  • Mit erfolgter Registrierung sind Sie berechtigt, Produkte und Dienstleistungen (gemeinsam „Produkte“) mittels copecart.com durch uns anbieten zu lassen. Anbieter Ihrer Produkte und Dienstleistungen gegenüber Erwerbern (den „Endkunden“), und damit deren Vertragspartner, sind wir. Sofern ein Endkunde einen Vertrag über den Erwerb eines Produktes abschließen möchte, erfolgt zunächst ein Vertragsschluss zwischen dem Endkunden und uns und sodann als Deckungsgeschäft ein entsprechender Vertragsschluss zwischen uns und Ihnen. Für den Erwerb eines Produktes erfolgt folglich kein direkter Vertragsschluss zwischen Ihnen und einem Endkunden.
  • Wir werden Ihre Produkte nach unserem Ermessen bewerben und anbieten. Wir stellen für den Verkauf der Produkte nach unserem Ermessen technische Funktionen zur Verfügung, welche Ihnen oder den Affiliates einen Verkauf auch auf anderen Webseiten oder auf anderen Wegen (z.B. Telefonverkauf) ermöglichen. Vertragspartner eines Endkunden werden auch in diesen Fällen stets wir und ein solcher Verkauf hat nach den Vorgaben dieser Geschäftsbedingungen zu erfolgen. Es besteht kein Anspruch, dass stets sämtliche Produkte beworben und angeboten werden.
  • Sofern wir nach unserem Ermessen der berechtigten Auffassung sind, dass Sie gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen und uns deswegen ein Anbieten Ihrer Produkte nicht zumutbar ist, werden wir den Zugriff auf Ihre Produkte sperren und Sie über diese Sperrung und deren Gründe informieren.
  • Sie gewährleisten, dass Ihre Produkte innerhalb der Europäischen Union in den Verkehr gebracht sowie angeboten werden dürfen und allen relevanten gesetzlichen Vorgaben genügen. Die entsprechende Verpflichtung besteht auch für alle weiteren Länder, in denen Ihre Produkte angeboten werden, sofern Sie nicht einem Anbieten über die Grenzen der EU hinaus widersprechen.
  • Wenn Sie ein Produkt über uns anbieten wollen, haben Sie sämtliche von uns geforderten Informationen in der entsprechenden Eingabemaske anzugeben. Dies umfasst insbesondere die folgenden Informationen:
    • Name des Produktes;
    • Preis;
    • Produktbeschreibung;
    • Verfügbarkeit und Laufzeit des Vertrages;
    • Ggf. Versandkosten;
    • Gesetzlich vorgeschriebene Hinweise, die bei einer Bewerbung des Produktes zu beachten sind;
    • Texte und Abbildungen zur freien Bewerbung des Produktes;
    • Rechtlich korrekte Einstufung des Produktes hinsichtlich des Widerrufsrechts für Verbraucher, also insbesondere digitales Produkt oder Dienstleistung
  • Die von Ihnen überlassenen Informationen bzw. Daten sind bei jeder Änderung unverzüglich zu aktualisieren und haben jederzeit den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Sie werden uns unverzüglich informieren, wenn eines Ihrer Produkte nicht den gesetzlichen Anforderungen oder den Anforderungen dieses Vertrages genügen sollte oder Dritte dies oder eine Verletzung ihrer Rechte behaupten.
  • Sie haften für fehlerhaft oder unvollständig übermittelte Informationen bzw. Daten. Bitte kontrollieren Sie daher nach Einstellen Ihres Produktes, dass alle erforderlichen Angaben aufgenommen wurden und diese richtig sind. Sie haben uns durch Ihre Angaben in die Lage zu versetzen, jedes Ihrer Produkte gesetzeskonform anbieten und bewerben zu können.
  • Sie sind nicht berechtigt damit zu werben oder werben zu lassen, dass CopeCart ihre Produkte empfiehlt oder sonst fördert.
  • Sofern wir zur Bearbeitung von Kundenanfragen, Reklamationen, Mängelrügen oder anderen Rechtsausübungen durch Kunden auf Ihre Mitwirkung angewiesen sind, erbringen Sie diese unverzüglich und kostenfrei.
  • An den uns im Rahmen der Einstellung eines Produktes zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und ggf. weiteren Inhalten übertragen Sie an uns kostenfrei die weltweiten Rechte, diese für die Zwecke der Durchführung dieses Vertrages und insbesondere die Bewerbung und den Vertrieb der Produkte in Online- und Offline-Medien zu nutzen. Diese Rechteeinräumung umfasst insbesondere alle Formen des Anbietens und Bewerbens der Produkte auf Webseiten, in Social-Media-Angeboten, Blogs, per Telefon, per Videokonferenz, Preissuchmaschinen und anderen Internetangeboten sowie Apps. Sie stehen dafür ein, dass Sie uns die hierfür erforderlichen Rechte frei von Rechten Dritter, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, übertragen. Wir sind mit Vertragsbeendigung nicht verpflichtet, bereits publizierte Werbung für Produkte, die unter Nutzung der vorstehend übertragenen Rechte veröffentlich wurde, zurückzurufen oder den Zugriff der Öffentlichkeit auf diese wieder zu entfernen (z.B. Werbung in Social-Media-Angeboten).

3. Vertrieb digitaler Produkte

  • Sofern Ihr Produkt in digitaler Form durch uns verschickt oder mittels Link zugänglich gemacht werden kann, sind die entsprechenden Inhalte bzw. Zugänge von Ihnen uns mit Einstellen des Produktes zur Verfügung zu stellen.
  • Wir sind für diese Produkte entsprechend den von Ihnen angebotenen Möglichkeiten berechtigt, Endkunden Zugang zu diesen zu gewähren bzw. ihnen diese zu überlassen und ihnen eine dauerhafte Speicherung zu gestatten. Dies umfasst das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung, Verfügungstellung auf Abruf, Verbreitung und Wiedergabe mittels aller technischen und wirtschaftlichen Verwertungs- und Verbreitungsformen. Soweit es zur Durchführung des Vertrages technisch erforderlich oder für eine wirtschaftliche Verwertung geboten ist, sind wir im erforderlichen Umfang zu einer Bearbeitung des Produktes berechtigt.
  • Sofern ein Produkt ein digitales Produkt gem. § 327 Abs. 2 BGB ist, gelten folgende Regelungen, die im Fall von Widersprüchen den übrigen Regelungen dieser AGB vorgehen, es sei denn, es liegt eine Ausnahme nach § 327 Abs. 6 BGB vor:
    • Ein Endkunde der Verbraucher ist („Verbraucher-Endkunde“) kann die Bereitstellung des Produktes unverzüglich nach Abschluss des Deckungsgeschäftes verlangen. Sie haben die entsprechenden Leistungen sofort zu bewirken. Wenn Sie dieser Pflicht gem. § 327c Abs. 1 nicht nachkommen, können wir den entsprechenden Vertrag beenden, wenn der Verbraucher-Endkunde entsprechend seinen Vertrag mit uns beendet hat. Wir werden Sie sofort informieren, wenn ein Verbraucher-Endkunde uns entsprechend auffordert. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 327c BGB entsprechend.
    • Sie haben uns digitale Produkte entsprechend den Vorgaben des §§ 327e bis 327g bereitzustellen. Das Anbieten von digitalen Produkten, die dem nicht genügen, ist unzulässig. Sofern Sie der Auffassung sein sollten, dass ein gesetzeskonformes Angebot Ihres Produktes nicht entsprechend den vorstehend genannten Regelungen möglich sein sollte, haben Sie uns entsprechend zu informieren und das Produkt nicht von uns anbieten zu lassen.
    • Aktualisierungen im Sinne des §327f BGB sind uns in einer Art und Weise zur Verfügung zu stellen, dass uns gegenüber Verbraucher-Endkunden eine Erfüllung der uns obliegenden gesetzlichen Pflichten, insb. aus §327f BGB, möglich ist.
    • Es ist unzulässig, Produkt anbieten zu lassen, für die nach § 327h BGB eine Information von Verbraucher-Endkunden und eine gesonderte Vereinbarung mit diesen erforderlich wäre.
    • Änderungen an digitalen Produkten sind nur im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen, insb. § 327r BGB, gestattet.
    • Gesetzliche Rückgriffsrecht, insb. gem. §§ 327u oder 445c BGB bleiben unberührt. Soweit uns diese Geschäftsbedingungen weitergehende Ansprüche einräumen, bleiben diese unberührt.

4. Deckungsgeschäft für verkaufte Produkte und Dienstleistungen

  • Wenn ein Endkunde ein von Ihnen angebotenes Produkt von uns erwirbt, erwerben wir als Deckungsgeschäft das entsprechende Produkt bei Ihnen und beauftragen Sie mit der Erfüllung des entsprechenden Vertrages zwischen uns und dem Kunden. Sofern die Erfüllung des Vertrages durch Versand eines digitalen Inhalts oder eines Links erfolgt, erfüllen wir insoweit den Vertrag zwischen uns und dem Endkunden.
  • Sofern ein Produkt gegen mehrere Entgeltraten erworbene werden kann (z.B. wiederkehrendes Entgelt für den Zugang zu digitalen Inhalten) erwerben wir das Produkt zeitabschnittsbezogen entsprechend den Entgeltraten und nicht sofort für die gesamte Laufzeit. Sofern der Endkunde mit der Zahlung der weiteren Entgeltraten in Verzug kommen sollte, erfolgt der Erwerb bei Ihnen erst mit Zufluss der entsprechenden Beträge bei uns.
  • Wir werden gegenüber dem Endkunden hinsichtlich des Produktes nur die von Ihnen uns gegenüber angegeben Angaben machen und allein unsere jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter copecart.com/agb abrufbar sind, einbeziehen.
  • Der Abschluss des Deckungsgeschäftes erfolgt unmittelbar und automatisiert, ohne dass von Ihrer Seite eine gesonderte Erklärung erforderlich ist. Beide Parteien verzichten insoweit auf den Zugang der jeweiligen Erklärungen zum Vertragsschluss. Wir informieren Sie über den Abschluss eines jeweiligen Deckungsgeschäftes mittels Email, in der alle relevanten Daten enthalten sind. Sie können die entsprechenden Vertragsabschlüsse zusätzlich auch auf unserer Webseite abrufen.
  • Aus dem Abschluss des Deckungsgeschäftes steht Ihnen der von Ihnen angegebene und dem Endkunden berechnete Brutto-Verkaufspreis abzüglich einer Provision von 4,9 % und einem Transaktionsentgelt von einem 1 Euro zu. Hiervon werden 80 % nach Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist des Endkunden und der Restbetrag nach Ablauf von weiteren 40 Tagen zur Auszahlung freigegeben, sofern wir das Geld vom Endkunden erhalten haben. Die Auszahlung erfolgt zu den von Ihnen auf unserer Webseite eingestellten Daten auf das von Ihnen angegebene Konto o.ä.. Das Ihnen zustehende Entgelt versteht sich zzgl. der anwendbaren Umsatzsteuer, wenn Sie rechtzeitig vor Stellung der Rechnung in Ihrem Profil Ihre gültige Umsatzsteuer Identifikationsnummer hinterlegt haben. Ein nachträglicher Anspruch auf Korrektur der Rechnung besteht nicht. Sofern Sie der Einleitung von Inkassomaßnahmen gegen einen Endkunden zugestimmt haben, der sich im Zahlungsverzug befindet, tragen Sie die von uns hierbei angegebenen Kosten des Inkassoverfahrens.
  • Wir können nach unserem Ermessen für bestimmte von Ihnen angebotene Produkte und/oder Vertragsarten Ihnen die Möglichkeit einräumen, die Zustimmung zu erteilen, dass wir unsere Forderung gegenüber dem Erwerber des Produktes an ein Factoringunternehmen verkaufen. Sofern wir von dieser Möglichkeit mit Ihrer Zustimmung Gebrauch machen und das Factoringunternehmen im Einzelfall die Forderung erwirbt, zahlen wir das Ihnen für den jeweiligen Vertrag zustehende Entgelt bereits mit Zufluss der Zahlung des Factoringunternehmens bei uns aus. Für diese beschleunigte Zahlung fallen zusätzlich die mit Ihnen hierfür vereinbarten Entgelte an. Sollte das Factoringunternehmen den Kauf einer Forderung aus Gründen abwickelt, die Sie zu vertreten haben (z. B. Rückabwicklung wegen fehlerhaften Verzichts auf das Widerrufsrecht wegen unrichtiger Einstufung des Produkts durch Sie, Produkt verstößt gegen Ziffer 7 der AGB), sind sie entsprechend zur Rückzahlung der ihnen vorzeitig zugeflossenen Beträge verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat anderweitig unsere Forderung ausgeglichen.
  • Die Auszahlung des Kaufpreises setzt voraus, dass Sie in ihrem Profil angegeben haben, ob sie umsatzsteuerpflichtig sind und Sie Ihre ggf. vorhandene Umsatzsteuer-ID angegeben haben.
  • Sollten Sie bestellte Produkte nicht oder nicht innerhalb der jeweils mitgeteilten Lieferzeit liefern können, haben Sie uns unverzüglich zu informieren. Wir sind in diesem Fall berechtigt, von dem betroffenen Vertrag mit Ihnen zurückzutreten.

5. CopeMember

  • Mit erfolgter Registrierung hat ein Vendor Zugang zu CopeMember im Rahmen und in den Grenzen des von uns als Teil von Copecart angebotenen, kostenlosen Nutzungsmodells. Dieses darf vom Vendoren nur für die Erfüllung von Deckungsgeschäften im Sinne der Ziffer 4 eingesetzt werden, also für Endkunden der von der Copecart verkauften Produkte des Vendoren.
  • Eine weitergehende Nutzung von CopeMember oder eine Nutzung für andere Zwecke setzt ein kostenpflichtiges CopeMember Paket voraus.
  • Der Vendor ist für die in CopeMember veröffentlichten Inhalte, auch die der Endkunden, verantwortlich und hat Copecart bei einer berechtigten Inanspruchnahme durch Dritte (z.B. wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder anderen unrechtmäßigen Inhalten) von diesen Ansprüchen freizuhalten. Die Nutzung von CopeMember unterliegt dem Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Ziffer IV.

6. Joint Ventures von Vendoren

  • Zwei Vendoren können für ein Produkt gemäß den von uns angebotenen Funktionen ein sog. Joint Venture eingehen. Antragsteller für die Einrichtung eines Joint Ventures ist der Vendor, der das Produkt anbietet (der „Antragsteller“). Der Antragsteller bleibt für das jeweilige Produkt unser Vertragspartner gemäß diesen Geschäftsbedingungen. Es wird jedoch eine Reduktion des ihm aus dem Verkauf des Produktes zustehenden Entgelts gemäß dem Antrag auf Einrichtung des Joint Ventures vereinbart. Wir sind berechtigt, einen solchen Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • Mit Einrichtung des Joint Ventures steht der Betrag, um den der Entgeltanspruch des Antragstellers reduziert wurde, dem vom Antragsteller benannten Vendor („Begünstigter“) zu. Der Begünstigte erwirbt diesen Entgeltanspruch unmittelbar gegen uns. Leistender ist somit nicht der Antragsteller, sondern die CopeCart. Sofern uns gegen den Antragsteller ein Anspruch auf Rückzahlung des an diesen im Rahmen des Joint Ventures gezahlten Entgelts im Ganzen oder in Teilen zusteht, besteht dieser Anspruch für uns entsprechend auch gegen den Begünstigten.
  • Wir sind nicht Partei des Vertrages, den Antragsteller und Begünstigter für die Zwecke des Joint Ventures abschließen.
  • Ein Joint Venture kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

7. Verbotene Produkte

Folgende Produktkategorien dürfen nicht angeboten werden:

  • Sexuell anstößige Produkte;
  • Alkohol, Tabak und Medikamente;
  • Produkte, die Dritte auf Grund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter diskriminieren;
  • Produkte, die Rechte Dritter, insbesondere Marken, Patente oder andere gewerbliche Schutzrechte, verletzen;
  • Produkte, für die gesetzliche Werbeverbote oder -beschränkungen bestehen;
  • Produkte, die nur nach Vornahme einer Altersprüfung an Endkunden verkauft werden dürfen (z.B. FSK 18 Inhalte);
  • Alle gesetzlich unzulässigen Produkte;

8. Auszahlungen, Steuern und Abgaben

  • Für die Zahlung der Ihnen zustehenden Beträge müssen Sie zunächst unser Identifizierungsverfahren (Know Your Customer - KYC) durchlaufen. Dieses Verfahren ähnelt dem Identifizierungsverfahren, das Banken regelmäßig von ihren Kunden verlangen, um Geldwäsche zu verhindern, und stellt sicher, dass Sie oder Ihr Unternehmen (natürliche oder juristische Person) der berechtigte Zahlungsempfänger sind. Vor der Zahlung der Ihnen zustehenden Beträge müssen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Unternehmereigenschaft und die Entrichtung der Mehrwertsteuer durch Sie oder Ihre Befreiung von der Mehrwertsteuer (Kleinunternehmerregelung) erbringen. Sollten aufgrund des Standortes Ihres Unternehmens weitere Nachweise erforderlich sein, um Zahlungen an Sie leisten zu können (z.B. zur Verhinderung von Geldwäsche), sind diese Unterlagen ebenfalls vorab bei uns einzureichen.
  • Sofern wir verpflichtet sind, für an Sie zu zahlende Entgelte Steuern oder Abgaben einzubehalten, reduziert sich das an sie auszuzahlende Entgelt entsprechend und wir werden die entsprechenden Auszahlungen an die zuständige Behörde vornehmen. Im Übrigen obliegt die ordnungsgemäße Versteuerung Ihrer Einnahmen allein Ihnen.

9. Rückabwicklung eines Deckungsgeschäftes

  • Wenn ein Endkunde den Vertrag über den Erwerb eines Produktes wirksam widerruft, sind wir berechtigt, das entsprechende Deckungsgeschäft mit Ihnen ebenfalls entsprechend rückabzuwickeln.
  • Gleiches gilt, wenn ein Endkunde aus anderen Gründen, die nicht wir zu vertreten haben, berechtigt ist, einen Vertrag über den Erwerb eines Ihrer Produkte rückabzuwickeln (z.B. wegen Leistungsverzug oder Mängeln).

10. Versand körperlicher Produkte

  • Sie versenden körperliche Produkte, die wir als Deckungsgeschäft von Ihnen erworben haben, unverzüglich an den Endkunden. Der Versand erfolgt auf Ihre Kosten und Ihre Gefahr. Sie sollten den Versand daher versichern.

11. Datenschutz, Nutzung von Kunden für Werbezwecke, Double-Opt-In

  • Sie haben beim Einstellen eines Produktes wahrheitsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Regelungen anzugeben, welche personenbezogenen Daten eines Endkunden Sie von uns benötigen, um das Deckungsgeschäft gegenüber dem Endkunden erfüllen zu können. Sofern wir Ihnen insoweit personenbezogenen Daten eines Endkunden übermitteln, dürfen Sie diese nur zur Erfüllung dieses Zweckes verarbeiten oder wenn Sie sonst gesetzlich zur entsprechenden Verarbeitung berechtigt sind. Soweit Sie insoweit als Auftragsverarbeiter für uns tätig werden sollten, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Ziffer IV.
  • Jegliche datenschutzwidrige Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Endkunden ist Ihnen im Übrigen untersagt und Verstöße hiergegen berechtigen uns zur fristlosen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
  • Eine Nutzung personenbezogenen Daten der Endkunden für Werbezwecke ist Ihnen nur gestattet, wenn hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Aus der etwaigen Übermittlung von Kontaktdaten durch uns kann nicht ohne Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen die Berechtigung abgeleitet werden, diese für Werbemaßnahmen, z.B. Email-Newsletter, nutzen zu dürfen. Sofern wir Ihnen mitteilen, dass einer Ihrer Kunden uns gegenüber die Einwilligung erteilt hat, von Ihnen einen Newsletter per Email zu beziehen, erfolgt unsererseits keine Verifizierung dieses Opt-Ins durch ein Double-Opt in. Wir empfehlen Ihnen daher eigenständig ein Double-Opt-In durchzuführen, um die von der Rechtsprechung verlangten Nachweise für die Erteilung eines Opt-Ins erbringen zu können. Andernfalls ist Ihnen ggf. nicht der Nachweis möglich, dass ein Kunde wirksam in den Erhalt werblicher Emails eingewilligt hat.
  • Wir bieten die Möglichkeit, Ihnen zur Verfügung gestellte personenbezogenen Daten unserer Endkunden an weitere Internetangebote zu übertragen (z.B. Newsletter-Tools). Es obliegt Ihnen, die datenschutzrechtlichen Grundlage für diese Übertragung zu schaffen und die hierfür ggf. erforderlichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Empfänger der Daten abzuschließen.

12. Nutzung von „CopeCart“ bzw. „copecart.com“

  • Wir gestatten Ihnen die Verwendung des Namens „copecart“ bzw. „copecart.com“ nur soweit es erforderlich ist, um für ein Produkt in üblicher Art und Weise anzugeben, dass dieses mittels copecart.com erworben werden kann. Jede weitergehende Nutzung unserer Kennzeichen bedarf unserer vorherigen Genehmigung.

13. Aktivierung von Affiliate-Kampagnen

  • Sie können im Rahmen der von copecart.com jeweils eingeräumten Möglichkeiten, Dritten (sog. Affiliates) die Möglichkeit einräumen, für von Ihnen angebotene Produkte Werbung zu betreiben. Die Gestaltung des entsprechenden Affiliates-Programms sowie die Auswahl der teilnehmenden Affiliates steht in unserem Ermessen. Wir sind Vertragspartner der Affiliates und jederzeit berechtigt, Werbemaßnahmen nicht zu aktivieren, einzuschränken oder zu beenden.
  • Sofern sie entsprechende Werbemöglichkeiten einräumen wollen, verpflichten Sie sich, insoweit nur wahrheitsgemäße, nicht irreführende Angaben zu machen, die eine gesetzeskonforme Umsetzung der Werbemaßnahme ermöglichen. Sie sind nicht berechtigt, den Affiliates außerhalb von copecart.com Anreize oder Promotionen für die Werbemaßnahmen einzuräumen.
  • Im Rahmen einer Werbekampagne können Sie eine Vergütung für den Affiliate vorsehen, deren Schuldner gegenüber dem Affiliate bei Eintritt der für die Fälligkeit erforderlichen Voraussetzungen zunächst wir sind. Wir berechnen diese in Ihrem Auftrag an die Affiliates gezahlten Provisionen Sie an weiter und verrechnen diese mit den Ihnen gegen uns zustehenden Zahlungsansprüchen.

14. Dienste Dritter

  • Wir bieten nach unserem Ermessen die Möglichkeit, aus Ihrem Account Daten an von Dritten angebotene Dienste zu übertragen oder von diesen zu empfangen. Wir selbst sind nicht Anbieter dieser Dienste und für diese nicht verantwortlich.
  • Sie haben selbst die erforderlichen Verträge abzuschließen, um die Dienste der Dritten in Anspruch zu nehmen und sind verpflichtet, diese unter Beachtung ihrer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zu nutzen.
Teil II Allgemeine Geschäftsbedingungen für Affiliates

15. Definitionen

Für die Zwecke dieses Teil II gelten folgende Definitionen:

  • „Advertiser“ sind die Vendoren, die über copecart.com Produkte anbieten und die für diese Werbemittel zur Veröffentlichung durch Affiliates zur Verfügung stellen.
  • „Affiliates“ sind Personen, die Werbemitteln von Advertisern auf von Ihnen betriebenen Werbeflächen veröffentlichen möchten.
  • „Technische Schutzmaßnahmen“ sind Maßnahmen um festzustellen, ob eine Werbeanzeige von einem User auf einer bestimmten Werbefläche angeklickt wurde sowie Maßnahmen, die verhindern sollen, dass solche Klicks vorgetäuscht bzw. mißbräuchlich vorgenommen werden.
  • „User“ sind natürliche Personen, welche nicht zu dem Zweck der Erzielung von Einnahmen für den Publisher oder andere Dritte eine Werbefläche besuchen oder dieser sonst ansichtig werden.
  • „Werbemittel“ sind solche, welche Advertiser zur Verfügung stellen.
  • „Werbeflächen“ sind vom Affiliate betriebene und zu verantwortende Flächen zur Veröffentlichung von Werbung auf Webseiten im Internet, in Apps oder anderen digitalen Angeboten, in denen Werbeflächen zur Verfügung gestellt werden.
  • „Werbekampagnen“ sind zeitlich befriste Werbemaßnahmen von Advertisern, für die Werbeanzeigen zur Verfügung gestellt werden.

16. Registrierung sowie Änderung und Kündigung einer Registrierung

  • Eine Registrierung als Affiliate ist nur für Unternehmen im Sinne von § 14 BGB möglich. Für die Registrierung haben Sie wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Wir sind berechtigt, uns deren Richtigkeit sowie die Unternehmereigenschaft durch geeignete Nachweise nachweisen zu lassen. Wir sind ferner berechtigt, einen Antrag auf Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  • Wenn sich Ihre Angaben ändern, haben Sie diese unverzüglich auf unserer Webseite zu aktualisieren.
  • Jede Partei kann eine erfolgte Registrierung als Affiliate mit einer Frist von einer Woche kündigen.

17. Teilnahme am Affiliate-Programm

  • Affiliates sind verpflichtet, Werbemittel in gesetzeskonformer Art und Weise und nur auf solchen Werbeflächen einzubinden, welche im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben gestaltet sind und betrieben werden. Sie sind nicht berechtigt, zu den beworbenen Produkten Angaben zu machen, welche von den von uns gemachten Angaben abweichen. Dies gilt insbesondere für die Beschreibung der Produkte oder die dem Käufer zustehenden Rechte.
  • Es ist untersagt, Werbemittel auf Werbeflächen zu veröffentlichen, welche geeignet sind, unser Ansehen oder das des Advertisers zu gefährden oder wenn diese Werbeflächen sich in einem Umfeld befinden, welches bei Anwendbarkeit des § 4 JMStV ein unzulässiges Angebot wäre.
  • Ferner ist es unzulässig die Werbemittel auf Werbeflächen folgender Angebote zu zeigen:
    • Angebote, die direkt oder indirekt die Möglichkeit zum Download oder zum Streaming von rechtlich geschützten Inhalten ermöglichen, ohne dass die Inhaber der Rechte an diesen Inhalten dem zugestimmt haben;
    • Angebote, die folgendes darstellen: Forced-Klick Systeme, Cashback oder Bonussysteme, Paid4 leads (Paidmailer, Paid-Clicks, Paid-Leads), temporäre E-Mail Adressen, Aktionsklicks für SMS-Versand, Bannernetzwerk- oder Bannertauschsysteme sowie "Bannerfarm"-Seiten, Webseiten, welche nur aus Werbebannern bestehen, ViewBar Lead/Sale Programme im Popup/Frame, Eintragsdienste für Gewinnspiele);
  • Werbemittel die entgegen den vorstehenden Vorgaben platziert sind, lösen keinerlei Vergütungsansprüche aus, berechtigen uns zur Kündigung aus wichtigen Grund und können ggf. Schadensersatzansprüche auslösen.
  • Werbemittel dürfen nur in der Art und Weise genutzt werden, wie sie von uns zur Verfügung gestellt werden. Wenn diese zusammen mit technischen Schutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, dürfen sie nur gemeinschaftlich mit diesen, wie von uns vorgegeben verwendet werden.

18. Teilnahme an Werbekampagnen, Nutzung von Werbemitteln, Vergütung

  • Dem Affiliate ist eine Teilnahme an den von den Advertisern zur Verfügung gestellten Werbekampagnen möglich, wenn wir ihm die entsprechenden Werbemittel zur Verfügung stellen. Es besteht kein Anspruch, an einer bestimmten Werbekampagne teilnehmen zu können oder ein bestimmtes Werbemittel nutzen zu dürfen.
  • Wir sind berechtigt, einzelne Werbemittel bzw. -kampagnen jederzeit auch vorzeitig zu beenden.
  • Werbemittel samt technischer Schutzmaßnahmen sind entsprechend unseren Vorgaben ordnungsgemäß für die Werbeflächen zu verwenden.
  • Der Affiliate erhält für die Einbindung eines Werbemittels auf einer Werbefläche keine Vergütung. Eine Vergütung steht ihm erst zu, wenn es zu einer Interaktion mit dem Werbemittel durch einen User und in der Folge zum Abschluss einer individuellen Bestellung des Users auf copecart.com kommt.
  • Die Höhe der Vergütung sich nach den Angaben die im Rahmen der Bewerbung der Möglichkeit der Teilnahme an einer Werbekampagne von uns gemacht werden. Sofern nicht anders angegeben, entsteht der Vergütungsanspruch erst, wenn wir vom Endkunden aus dem vom Affiliate vermittelten Vertragsschluss vollständig vergütet wurden und den Kaufpreis nicht erstatten mussten. Ein Anspruch besteht nicht, wenn Affiliate und Vendor jeweils identisch sind und der Affiliate damit sein eigenes Produkt erwirbt oder wenn der Affiliate über seinen eigenen Affiliate-Link ein Produkt erwirbt.
  • Grundlage für die Ermittlung der dem Affiliate zustehenden Vergütung sind unsere Abrechnungssysteme. Dem Affiliate ist der Gegenbeweis möglich.
  • 80 % der Affiliate-Vergütung werden nach Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist des Endkunden für den vermittelten Vertrag und der Restbetrag nach Ablauf von weiteren 40 Tagen zur Auszahlung freigegeben. Die Auszahlung erfolgt zu den vom Affiliate auf unserer Webseite eingestellten Daten. Einwände gegen unsere Abrechnung müssen uns spätestens 14 Tage nach Abrechnungsdatum angezeigt werden. Danach gilt der Auszahlungsbetrag als genehmigt.
  • Auszahlungen erfolgen erst ab einem Betrag von 50 Euro je Vergütungsausschüttung sowie ungeachtet der Höhe mit Beendigung des Vertrages entsprechend der Fälligkeitsregelung in vorstehenden Absatz 7.
  • Vergütungen, welche durch einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrages erzielt wurden, oder bei denen sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für deren Anfallen nicht vorlagen, unterliegen der Rückforderung.

19. Rechte an Werbemitteln

  • Die dem Affiliate im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellten Werbemittel und mit diesen ggf. zusammenhängenden technischen Schutzmaßnahmen dürfen nur so, wie sie ihm überlassen wurden, und ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages genutzt werden. Jede andere Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
  • Eine Änderung oder Bearbeitung der Werbemittel und der technischen Schutzmaßnahmen ist nicht gestattet.
  • Wir räumen dem Affiliate für die Laufzeit des Vertrages bzw. einer jeweiligen Werbekampagne (je nach dem, welches der kürzere Zeitraum ist) an den Werbemitteln und den technischen Schutzmaßnahmen lediglich die Rechte ein, welche für deren vertragsgemäße Nutzung, Verwendung und Veröffentlichung erforderlich sind.
  • Der Affiliate ist nicht berechtigt, Dritten die Werbemittel oder technischen Schutzmaßnahmen zu überlassen und an diesen Rechte einzuräumen.
Teil III Generelle Regelungen für Vendoren und Affiliates

20. Kommunikation

  • Sie haben eine E-Mail-Adresse anzugeben unter der wir Sie laufend erreichen können und für die eingehende Emails binnen eines Arbeitstages zur Kenntnis genommen und nicht automatisiert beantwortet werden. Wenn Sie sich für die Bewerbung eines Produktes eines Vendoren anmelden, kann dieser (der Vendor, zu dessen Partnerprogramm Sie sich angemeldet haben) Ihnen E-Mails senden, um Ihnen relevante Informationen zu seinem Partnerprogramm zukommen zu lassen und Sie bei der Bewerbung seiner Produkte zu unterstützen. Den Erhalt von E-Mails können Sie jederzeit direkt beim jeweiligen Vendor widersprechen.

21. Sperrung von Accounts

  • Wir sind berechtigt, Accounts von Vendoren und Affiliats zu sperren und deren Angebote zu suspendieren, wenn wir der Auffassung sind, dass diese gegen Gesetze oder die Bestimmungen dieses Vertrages in einem Umfang verstoßen, dass uns eine weitere Aktivität mittels des Accounts nicht zumutbar ist. Wir werden den Betroffenen hierüber unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren.

22. Haftung

  • Sie verpflichten sich, die gesetzlichen Gewährleistungspflichten aus dem Vertrag zwischen Ihnen und uns zu übernehmen. Von Produkthaftungsansprüchen haben Sie uns freizuhalten. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche der Abnehmer aufgrund der von Ihnen über uns verkauften Produkte können auch zwischen Ihnen und den Abnehmern abgewickelt werden. Wir werden dadurch von unserer Verpflichtung nicht freigestellt.
  • Die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche er Freistellungsanspruch umfassen insbesondere Aufwendungen für die Beseitigung von Mängeln, Ein- und Ausbaukosten, Schadenersatzforderungen, Haftungsansprüche, Forderungen und Kosten (einschließlich der angemessenen Kosten einer anwaltlichen Beratung (Stundensatz bis 320 Euro) und Verteidigung sowie Prozess- und Gerichtskosten)

23. Unsere Gewährleistung

  • Die Wahl der Nacherfüllung obliegt unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen uns.
  • Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht für Haftungsansprüche, insoweit gelten die Regelungen zur Haftung.

24. Unsere Haftung

  • Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
  • Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.
  • Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.

25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.
  • Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist unser Sitz. Wir sind berechtigt, unseren Vertragspartner auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.

26. Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
Teil IV Auftragsverarbeitung durch Vendoren

27. Gegenstand der Beauftragung

  • Copecart (für diesen Teil IV „Auftraggeber“) lässt durch den Vendoren (für diesen Teil IV „Auftragnehmer“) zum Zwecke der Durchführung von Deckungsgeschäften (der jeweilige „Hauptvertrag“) personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeiten. Zur Durchführung des Hauptvertrages beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit einer Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag geht im Fall von Widersprüchen dem Hauptvertrag vor.
  • Betroffen sind Daten von Kunden des Auftraggebers und deren Kunden oder potenziellen Kunden. Umfasst sind insb. Namen, Adressen, Kommunikationsdaten, Verhaltensdaten, Vertragsdaten, und Zahlungsdaten.

28. Ort der Auftragsverarbeitung

  • Die Auftragsverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt, sofern nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart.
  • Jede Verlagerung der Auftragsverarbeitung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind.

29. Verantwortlichkeit und Weisungsrecht des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber ist für die Zwecke der Auftragsverarbeitung der Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung der Daten an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch diesen, verantwortlich.
  • Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, den Hauptvertrag ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu erteilen. Weisungen können mündlich oder in Textform erfolgen. Mündliche Weisungen des Auftraggebers sind durch den Auftragnehmer unverzüglich in Textform zu bestätigen. Soweit der Auftraggeber Weisungen mittels copecart.com erteilt, dokumentiert der Auftraggeber die Erteilung der Weisungen.
  • Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren, wenn nach seiner Auffassung eine vom Auftraggeber erteilte Weisung gegen gesetzliche Regelungen verstößt.
  • Sofern der Auftragnehmer der Auffassung sein sollte, eine Weisung des Auftraggebers aus technischen Gründen nicht befolgen zu können, wird er den Auftraggeber hierüber in Textform informieren und sich zum weiteren Vorgehen mit diesem abstimmen.

30. Pflichten des Auftragnehmers

  • Jegliche Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich entsprechend den Vorgaben des Hauptvertrages sowie den ggf. vom Auftraggeber erteilten Weisungen. Dies gilt auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation. Dieser Absatz 1 gilt nicht, wenn der Auftragnehmer zu der Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
  • Sofern der Auftragnehmer gesetzlich verpflichtet ist, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, teilt er diesen und seine Kontaktdaten unverzüglich dem Auftraggeber mit. Im Übrigen benennt er dem Auftraggeber einen Ansprechpartner für alle Belange des Datenschutzes und der Durchführung dieses Vertrages.
  • Der Auftragnehmer hat die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit zu verpflichten, sofern sie nicht bereits einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Der Umfang der Verpflichtung hat in einem angemessenen Verhältnis zu den verarbeiteten Daten und den Folgen einer etwaigen Verletzung des Schutzes der personenbezogenen Daten zu stehen. Sie hat sich ferner auf alle personenbezogenen Daten zu beziehen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber verarbeitet. Der Inhalt und die Tatsache der Verpflichtung ist dem Auftraggeber auf Wunsch nachzuweisen. Etwaige weitergehende Verpflichtungen, die aus einer gesondert zwischen den Parteien abgeschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung folgen, bleiben hiervon unberührt.
  • Der Auftragnehmer hat sein Verfahrensverzeichnis der Auftragsverarbeitung für den Auftraggeber auf Wunsch zu überlassen. Er hat ihn über spätere Änderungen unaufgefordert in Textform zu informieren.
  • Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten unterstützen. Hierfür wird er insbesondere die in diesem Vertrag vorgesehenen Leistungen erbringen.
  • Soweit erforderlich, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO und wird ihm alle hierfür aus seiner Sphäre erforderlichen Informationen und Nachweise überlassen. Er ist entsprechend verpflichtet, wenn der Auftraggeber eine vorherige Konsultation nach Art. 36 DSGVO mit einer Aufsichtsbehörde durchführen muss. Für die unter dieser Ziffer für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen steht dem Auftragnehmer kein gesondertes Entgelt zu.
  • Auf berechtigten Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer diesem alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der dem Auftragnehmer nach Artikel 28 DSGVO obliegenden Pflichten zur Verfügung stellen.
  • Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung, Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden oder ist es zu entsprechenden Maßnahmen gekommen, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber umfassend zu informieren, es sei denn, dies ist ihm gesetzlich nicht gestattet. Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle insoweit relevanten Dritten darauf hinweisen, dass es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt, für die der Auftragsgeber Verantwortlicher ist und er selbst nur als Auftragsverarbeiter tätig wird.

31. Sicherheit der Verarbeitung

  • Der Auftragnehmer ergreift alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen, insbesondere geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko der Datenverarbeitung angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Er hat die Einhaltung dieser Vorgaben dem Auftraggeber auf dessen Verlangen mit geeigneten Mitteln nachzuweisen.
  • Der Auftragnehmer ist zur Anpassung an geänderte technische oder rechtliche Gegebenheiten berechtigt, Änderungen an den Maßnahmen vorzunehmen. Änderungen, die die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten beeinträchtigen, eine Erhöhung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung Betroffenen oder generell eine Reduktion des vereinbaren Schutzniveaus mit sich bringen könnten, bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Andere Änderungen, insbesondere eine Verbesserung der ergriffenen Maßnahmen, können vom Auftragnehmer ohne Zustimmung des Auftraggebers umgesetzt werden. Nach Vornahme solcher Änderungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
  • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig seine internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen dieses Vertrages und des geltenden Datenschutzrechts erfolgt.

32. Betroffenenrechte

  • Der Auftragnehmer wird, soweit es ihm möglich und zumutbar ist, den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel 3 der DSGVO genannten Rechte der betroffenen Personen nachzukommen. Hierfür hat der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform zu informieren, welche Unterstützungshandlung des Auftragnehmers er benötigt und diesem insoweit die Daten zu überlassen, die zur Erfüllung der Anfrage erforderlich sind. Soweit eine Partei weitere Informationen von der anderen Partei benötigt, wird sie diese unverzüglich in Textform darauf hinweisen. Der Auftragnehmer erbringt seine Unterstützungshandlung in angemessener Frist, so dass der Auftraggeber die ihm obliegenden Fristen wahren kann. Er hat den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe zu informieren, wenn er sich nicht in der Lage sieht, die verlangte Unterstützungshandlung zu erbringen.
  • Wenn ein Betroffener sich zur Ausübung der diesem aus Kapitel 3 der DSGVO zustehenden Rechte unmittelbar an den Auftragnehmer wenden sollte, wird der Auftragnehmer diesen an den Auftraggeber verweisen, soweit ihm die Zuordnung zu diesem möglich ist. Sollte ihm eine Zuordnung nicht möglich und der Auftragnehmer auch nicht als Verantwortlicher unmittelbar gegenüber dem Betroffenen aus Kapitel 3 der DSGVO verpflichtet sein, wird er ihn darüber informieren, dass er als Auftragsverarbeiter für Dritte tätig ist und er den Dritten hinsichtlich des Betroffenen nicht identifizieren kann. Sofern und soweit der Auftragnehmer gegenüber dem Betroffenen selbst als Verantwortlicher nach Kapitel 3 der DSGVO verpflichtet ist, obliegt die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen alleine dem Auftragnehmer als Verantwortlichen.
  • Für die unter dieser Ziffer für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen steht dem Auftragnehmer kein gesondertes Entgelt zu.

33. Kontrollrechte des Auftraggebers

  • Dem Auftraggeber stehen alle Kontrollrechte, insbesondere Inspektionen, zu, die zur Wahrung der ihm nach den Vorgaben der DSGVO obliegenden Pflichten erforderlich sind. Das Kontrollrecht ist mit einer angemessenen Ankündigungsfrist und zu den üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers auszuüben. Der Auftragnehmer ist zur Reduktion der Auswirkungen von Inspektionen auf seinen Geschäftsbetrieb berechtigt, diese mit denen anderer Auftraggeber zu verbinden, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist (z.B. gemeinsame Inspektionstermine, die in angemessener Frist durchgeführt werden). Der Auftraggeber wird Sorge dafür tragen, dass Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, um die Betriebsabläufe des Auftragnehmers nicht unverhältnismäßig zu stören.
  • Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung der Kontrollrechte auf einem von diesem beauftragten Dritten zu übertragen. Sollte der Dritte in einem Wettbewerbsverhältnis zum Auftragnehmer stehen, hat dieser gegen dessen Tätigkeit ein Einspruchsrecht.
  • Der Auftragnehmer hat an der Ausübung der Kontrollrechte im erforderlichen Umfang mitzuwirken. Er darf Kontrollen durch den Auftraggeber von der Unterzeichnung einer üblichen und angemessenen Verschwiegenheitserklärung abhängig machen, soweit dies zum Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist.
  • Für die unter dieser Ziffer für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen steht dem Auftragnehmer kein gesondertes Entgelt zu.

34. Maßnahmen von Aufsichtsbehörden

  • Der Auftragnehmer informiert, soweit zulässig, den Auftraggeber unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnahmen einer (Aufsichts-)Behörde, soweit sie sich auf diesen Vertrag beziehen. Dies gilt insbesondere, soweit eine Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt.
  • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der (Aufsichts-)Behörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Für die insoweit zu erbringenden Leistungen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes, am Zeitaufwand orientiertes Entgelt zu, sofern und soweit er die entsprechende Kontrolle etc. nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer darf die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergütung anerkannt und/oder vorab leistet.

35. Unterauftragsverarbeiter

  • Der Auftragnehmer setzt ohne Zustimmung des Auftraggebers keine Unterauftragsverarbeiter ein oder ändert deren Beauftragung. Zustimmung des Auftraggebers bedürfen der Textform. Zu diesem Zweck wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Textform folgende Informationen übersenden:
  • Beschreibung der geplanten Änderung;
  • Name und Adresse des Unterauftragsverarbeiters;
  • Welche Leistungen der Unterauftragsverarbeiter erbringen soll und welche personenbezogenen Daten und welche Kategorie von Betroffenen hiervon betroffen sind;
  • Den Inhalt der entsprechenden Vereinbarungen mit dem Unterauftragsverarbeiter sowie ggf. alle Nachweise zur Einhaltung des Kapitels 5 der DSGVO;
  • Die vorstehenden Informationen sind ebenfalls für alle weiteren Unterauftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen, die unterhalb des Unterauftragsverarbeiters entsprechende Leistungen erbringen sollen;
  • Der Auftragnehmer wird für eventuelle Unterauftragsverarbeiter die in den Absätzen 2 und 4 des Art. 28 DSGVO genannten Bedingungen einhalten. Er hat ferner sicherzustellen, dass die sonst mit dem Auftraggeber insoweit getroffenen vertraglichen Vereinbarungen sowie die ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch von den Auftragsverarbeitern eingehalten werden. Er hat dies dem Auftraggeber auf dessen Wunsch nachzuweisen.

36. Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, Vereinbarungen oder Weisungen

  • Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, gegen die getroffenen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach erster Kenntnis, in Textform mitzuteilen. Die entsprechende Meldung soll zumindest folgende Informationen enthalten:
    • Eine Beschreibung der Art der Verletzung, soweit möglich mit Angabe der Art und Menge der betroffenen Daten sowie Kategorien der betroffenen Personen;
    • Den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen;
    • Eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
    • Eine Beschreibung der von dem Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
  • Jegliche, etwaige erforderliche Meldung an eine Aufsichtsbehörde oder Information von Betroffenen obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird hieran im erforderlichen Umfang mitwirken.
  • Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, den Verstoß im erforderlichen Umfang unverzüglich aufzuklären und dem Auftraggeber eine entsprechende Dokumentation zu überlassen. Die Dokumentation hat eine Darstellung zu umfassen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergriffen hat, um weitere Verstöße zu unterbinden und warum er der Auffassung ist, dass die ergriffenen Maßnahmen ausreichend sind, um den Vorgaben dieses Vertrages und der gesetzlichen Vorschriften zu genügen.

37. Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, Vereinbarungen oder Weisungen

  • Dem Auftragnehmer steht für die von ihm unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen kein gesondertes Entgelt zu, sofern nicht anders in diesem Vertrag vereinbart.

38. Haftung

  • Die Haftung der Parteien richtet sich nach den Vereinbarungen des Hauptvertrages. Die unmittelbare Haftung der Parteien gegenüber einem Betroffenen aus gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes bleibt unberührt.

39. Dauer des Vertrages

  • Die Laufzeit dieses Vertrages richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages. Er kann isoliert vom Hauptvertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, es sei denn dieser Vertrag oder zwingende gesetzliche Vorschriften bestimmt etwas Anderes.

40. Folgen der Vertragsbeendigung

  • Der Auftragnehmer wird nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers entweder löschen oder zurückgeben und die vorhandenen Kopien löschen, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Der Auftragnehmer hat die Durchführung der Löschung entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers diesem zu bestätigen.
  • Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten beim Auftragnehmer zu kontrollieren.
  • Jegliches Zurückbehaltungsrecht Auftragnehmers hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ist im Übrigen ausgeschlossen.
Teil V Auftragsverarbeitung durch CopeCart

41. Gegenstand der Beauftragung

  • Der Vendor (für die Zwecke dieses Teil V „Auftraggeber“) lässt durch die copecart (für die Zwecke dieses Teil IV „Auftragnehmer“) auf Grundlage des Vertrages über die Nutzung von copecart (der „Hauptvertrag“) personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeiten. Zu diesem Zweck schließen die Parteien diesen Auftragsverarbeitungsvertrag, der im Fall von Widersprüchen dem Hauptvertrag vorgeht. Eine Auftragsverarbeitung in diesem Sinne durch den Auftragnehmer liegt vor, soweit der Auftragnehmer mittels copecart.com personenbezogene Daten zu verarbeiten, für die der Auftragnehmer Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 DSGVO ist.
  • Betroffen sind Daten des Auftraggebers und seiner Kunden. Umfasst sind insb. Namen, Adressen, Kommunikationsdaten, Verhaltensdaten, Vertragsdaten, und Zahlungsdaten.

42. Verantwortlichkeit und Weisungsrecht des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber ist für die Zwecke der Auftragsverarbeitung der Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung der Daten an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch diesen, verantwortlich.
  • Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, den Hauptvertrag ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu erteilen. Weisungen haben mittels der Webseite copecart.com zu erfolgen, soweit möglich, im Übrigen in Textform. Weisungen, die nicht vom Vertrag über die Nutzung von copecart.com gedeckt sind, sind kostenpflichtig, soweit ein Entgelt hierfür üblich ist.
  • Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren, wenn nach seiner Auffassung eine vom Auftraggeber erteilte Weisung gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Solange die Parteien die Bedenken des Auftragnehmers nicht ausgeräumt haben, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung auszusetzen. Wenn die Parteien keine Einigung erzielen können und der Auftraggeber an seiner Weisung festhält, ist der Auftragnehmer zu einer Kündigung dieses Vertrages mit angemessener Frist, die zwei Wochen nicht unterschreiten soll, berechtigt. Sofern in diesem Fall der Hauptvertrag nicht durchgeführt werden kann, ist der Auftraggeber berechtigt diesen zu kündigen, wenn der Hauptvertrag nur mittels Umsetzung der rechtswidrigen Weisung durchgeführt werden könnte und dies für keine Partei bei Vertragsschluss erkennbar war.
  • Sofern der Auftragnehmer der Auffassung sein sollte, eine Weisung des Auftraggebers aus technischen Gründen nicht befolgen zu können, wird er den Auftraggeber hierüber in Textform informieren und sich zum weiteren Vorgehen mit diesem abstimmen.

43. Pflichten des Auftragnehmers

  • Jegliche Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich entsprechend den Vorgaben des Hauptvertrages sowie den ggf. vom Auftraggeber erteilten Weisungen. Dies gilt auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation. Dieser Absatz 1 gilt nicht, wenn der Auftragnehmer zu der Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
  • Der Auftragnehmer bestätigt, dass er gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Er benennt dem Auftraggeber an dessen Stelle einen Ansprechpartner für alle Belange des Datenschutzes und der Durchführung dieses Vertrages.
  • Der Auftragnehmer hat die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit zu verpflichten, sofern sie nicht bereits einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Der Umfang der Verpflichtung hat in einem angemessenen Verhältnis zu den verarbeiteten Daten und den Folgen einer etwaigen Verletzung des Schutzes der personenbezogenen Daten zu stehen. Sie hat sich ferner auf alle personenbezogenen Daten zu beziehen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber verarbeitet. Der Inhalt und die Tatsache der Verpflichtung ist dem Auftraggeber auf Wunsch nachzuweisen. Etwaige weitergehende Verpflichtungen, die aus einer gesondert zwischen den Parteien abgeschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung folgen, bleiben hiervon unberührt.
  • Der Auftragnehmer hat sein Verfahrensverzeichnis der Auftragsverarbeitung für den Auftraggeber auf Wunsch zu überlassen. Er hat ihn über spätere Änderungen unaufgefordert in Textform zu informieren.
  • Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten unterstützen. Hierfür wird er insbesondere die in diesem Vertrag vorgesehenen Leistungen erbringen.
  • Soweit erforderlich, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO und wird ihm alle hierfür aus seiner Sphäre erforderlichen Informationen und Nachweise überlassen. Er ist entsprechend verpflichtet, wenn der Auftraggeber eine vorherige Konsultation nach Art. 36 DSGVO mit einer Aufsichtsbehörde durchführen muss. Für die unter diesem Absatz zu erbringenden Leistungen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes, am Zeitaufwand orientiertes Entgelt zu. Der Auftragnehmer darf die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergütung anerkannt und/oder vorab leistet.
  • Auf berechtigten Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer diesem alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der dem Auftragnehmer nach Artikel 28 DSGVO obliegenden Pflichten zur Verfügung stellen.
  • Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung, Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden oder ist es zu entsprechenden Maßnahmen gekommen, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber umfassend zu informieren, es sei denn, dies ist ihm gesetzlich nicht gestattet. Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle insoweit relevanten Dritten darauf hinweisen, dass es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt, für die der Auftragsgeber Verantwortlicher ist und er selbst nur als Auftragsverarbeiter tätig wird.

44. Pflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen oder hinsichtlich der Tätigkeit des Auftragnehmers Fehler oder Unregelmäßigkeiten bezüglich der Vorgaben dieses Vertrages oder der DSGVO feststellt.

45. Sicherheit der Verarbeitung

  • Der Auftragnehmer ergreift alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen, insbesondere geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko der Datenverarbeitung angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Er hat die Einhaltung dieser Vorgaben dem Auftraggeber auf dessen Verlangen mit geeigneten Mitteln nachzuweisen.
  • Der Auftragnehmer ist zur Anpassung an geänderte technische oder rechtliche Gegebenheiten berechtigt. Über Änderungen, die eine Reduktion des Schutzniveaus bedeuten können, informiert der Auftragnehmer unverzüglich den Auftraggeber.

46. Betroffenenrechte

  • Der Auftragnehmer wird, soweit es ihm möglich und zumutbar ist, den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel 3 der DSGVO genannten Rechte der betroffenen Personen nachzukommen. Hierfür hat der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform zu informieren, welche Unterstützungshandlung des Auftragnehmers er benötigt und diesem insoweit die Daten zu überlassen, die zur Erfüllung der Anfrage erforderlich sind. Soweit eine Partei weitere Informationen von der anderen Partei benötigt, wird sie diese unverzüglich in Textform darauf hinweisen. Der Auftragnehmer erbringt seine Unterstützungshandlung in angemessener Frist, so dass der Auftraggeber die ihm obliegenden Fristen wahren kann. Er hat den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe zu informieren, wenn er sich nicht in der Lage sieht, die verlangte Unterstützungshandlung zu erbringen.
  • Wenn ein Betroffener sich zur Ausübung der diesem aus Kapitel 3 der DSGVO zustehenden Rechte unmittelbar an den Auftragnehmer wenden sollte, wird der Auftragnehmer diesen an den Auftraggeber verweisen, soweit ihm die Zuordnung zu diesem möglich ist. Sollte ihm eine Zuordnung nicht möglich und der Auftragnehmer auch nicht als Verantwortlicher unmittelbar gegenüber dem Betroffenen aus Kapitel 3 der DSGVO verpflichtet sein, wird er ihn darüber informieren, dass er als Auftragsverarbeiter für Dritte tätig ist und er den Dritten hinsichtlich des Betroffenen nicht identifizieren kann. Sofern und soweit der Auftragnehmer gegenüber dem Betroffenen selbst als Verantwortlicher nach Kapitel 3 der DSGVO verpflichtet ist, obliegt die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen alleine dem Auftragnehmer als Verantwortlichen.
  • Für die unter dieser Ziffer für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes, am Zeitaufwand orientiertes Entgelt zu. Der Auftragnehmer darf die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergütung anerkannt und/oder vorab leistet.

47. Kontrollrechte des Auftraggebers

  • Dem Auftraggeber stehen alle Kontrollrechte, insbesondere Inspektionen, zu, die zur Wahrung der ihm nach den Vorgaben der DSGVO obliegenden Pflichten erforderlich sind. Das Kontrollrecht ist mit einer angemessenen Ankündigungsfrist und zu den üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers auszuüben. Der Auftragnehmer ist zur Reduktion der Auswirkungen von Inspektionen auf seinen Geschäftsbetrieb berechtigt, diese mit denen anderer Auftraggeber zu verbinden, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist (z.B. gemeinsame Inspektionstermine, die in angemessener Frist durchgeführt werden). Der Auftraggeber wird Sorge dafür tragen, dass Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, um die Betriebsabläufe des Auftragnehmers nicht unverhältnismäßig zu stören.
  • Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung der Kontrollrechte auf einem von diesem beauftragten Dritten zu übertragen. Sollte der Dritte in einem Wettbewerbsverhältnis zum Auftragnehmer stehen, hat dieser gegen dessen Tätigkeit ein Einspruchsrecht.
  • Der Auftragnehmer hat an der Ausübung der Kontrollrechte im erforderlichen Umfang mitzuwirken. Er darf Kontrollen durch den Auftraggeber von der Unterzeichnung einer üblichen und angemessenen Verschwiegenheitserklärung abhängig machen, soweit dies zum Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist.
  • Für die unter dieser Ziffer zu erbringenden Leistungen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes, am Zeitaufwand orientiertes Entgelt zu, es sei denn, er hat die Kontrolle zu vertreten oder es handelt sich um eine von einer Aufsichtsbehörde durchgeführten oder angeordneten Kontrolle. Der Auftragnehmer darf die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergütung anerkannt und/oder vorab leistet.

48. Maßnahmen von Aufsichtsbehörden

  • Der Auftragnehmer informiert, soweit zulässig, den Auftraggeber unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnahmen einer (Aufsichts-)Behörde, soweit sie sich auf diesen Vertrag beziehen. Dies gilt insbesondere, soweit eine Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt.
  • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der (Aufsichts-)Behörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Für die insoweit zu erbringenden Leistungen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes, am Zeitaufwand orientiertes Entgelt zu, sofern und soweit er die entsprechende Kontrolle etc. nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer darf die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergütung anerkannt und/oder vorab leistet.

49. Unterauftragsverarbeiter

  • Der Auftragnehmer setzt für die Verarbeitung Unterauftragsverarbeiter ein, die dem Auftraggeber mitgeteilt werden.
  • Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in Textform über Änderungen an der Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern informieren. Der Auftraggeber kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit Zugang der Information der Änderung widersprechen. Der Auftragnehmer setzt die Änderung nicht vor Ablauf der Widerspruchsfrist um. Im Falle eines Widerspruchs ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftragsverarbeitungsvertrag mit einer Frist von mindestens einem Monat zu kündigen, sofern die Änderung dem Auftraggeber zumutbar gewesen wäre und der Widerspruch dem Auftragnehmer unzumutbar ist. Zumutbarkeit für den Auftraggeber ist gegeben, wenn mit der Änderung keine Nachteile für ihn zu befürchten gewesen wären und insbesondere sichergestellt gewesen wäre, dass die Vorgaben dieses Vertrages und der DSGVO bei Umsetzung der Änderung weiter eingehalten worden wären. Unzumutbarkeit für den Auftragnehmer ist gegeben, wenn er seine Auftragsverarbeitungsleistungen als im Wesentlichen gleichförmigen Prozess für eine Vielzahl von Auftraggebern erbringt und individuelle Abweichungen bei den Unterauftragsverarbeitern für den Auftragnehmer nicht einfach umzusetzen sind (z.B. alle Auftraggeber nutzen die selbe, standardisierte Softwareplattform).
  • Der Auftragnehmer wird für eventuelle Unterauftragsverarbeiter die in den Absätzen 2 und 4 des Art. 28 DSGVO genannten Bedingungen einhalten. Er hat ferner sicherzustellen, dass die sonst mit dem Auftraggeber insoweit getroffenen vertraglichen Vereinbarungen sowie die ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch von den Auftragsverarbeitern eingehalten werden. Er hat dies dem Auftraggeber auf dessen Wunsch nachzuweisen.

50. Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, Vereinbarungen oder Weisungen

  • Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, gegen die getroffenen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach erster Kenntnis, in Textform mitzuteilen. Die entsprechende Meldung soll zumindest folgende Informationen enthalten:
    • Eine Beschreibung der Art der Verletzung, soweit möglich mit Angabe der Art und Menge der betroffenen Daten sowie Kategorien der betroffenen Personen;
    • Den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen;
    • Eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
    • Eine Beschreibung der von dem Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
  • Jegliche, etwaige erforderliche Meldung an eine Aufsichtsbehörde oder Information von Betroffenen obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird hieran im erforderlichen Umfang mitwirken.
  • Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, den Verstoß im erforderlichen Umfang unverzüglich aufzuklären und dem Auftraggeber eine entsprechende Dokumentation zu überlassen. Die Dokumentation hat eine Darstellung zu umfassen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergriffen hat, um weitere Verstöße zu unterbinden und warum er der Auffassung ist, dass die ergriffenen Maßnahmen ausreichend sind, um den Vorgaben dieses Vertrages und der gesetzlichen Vorschriften zu genügen.

51. Vergütung des Auftragnehmers

  • Dem Auftragnehmer steht für die von ihm unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen kein gesondertes Entgelt zu, sofern nicht anders in diesem Vertrag vereinbart.

52. Haftung

  • Die Haftung der Parteien richtet sich nach den Vereinbarungen des Hauptvertrages. Die unmittelbare Haftung der Parteien gegenüber einem Betroffenen aus gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes bleibt unberührt.

53. Dauer des Vertrages

  • Die Laufzeit dieses Vertrages richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages. Er kann isoliert vom Hauptvertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, es sei denn dieser Vertrag oder zwingende gesetzliche Vorschriften bestimmt etwas Anderes.

54. Folgen der Vertragsbeendigung

  • Der Auftragnehmer wird nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers entweder löschen oder zurückgeben und die vorhandenen Kopien löschen, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Der Auftragnehmer hat die Durchführung der Löschung entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers diesem zu bestätigen.
  • Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten beim Auftragnehmer zu kontrollieren.
  • Jegliches Zurückbehaltungsrecht Auftragnehmers hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ist im Übrigen ausgeschlossen.
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