Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vendoren und/oder Affiliates
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vendoren und/oder Affiliates gliedern sich in folgende Teile:
- Teil I - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vendoren - Diese gelten, wenn Sie als Vendor mittels copecart.com Produkte anbieten wollen;
- Teil II - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Affiliates - Diese gelten, wenn Sie als Affiliate Produkte unserer Vendoren bewerben wollen;
- Teil III - Generelle Regelungen für Vendoren und Affiliates - Diese gelten sowohl für Vendoren als auch für Affiliates;
- Teil IV - Auftragsverarbeitung durch Vendoren;
- Anlage 1 zu Teil IV - Technische und organisatorische Maßnahmen;
- Anlage 2 zu Teil IV - Zugelassene Subdienstleister;
- Anlage 3 zu Teil IV - Weisungsberechtigte Personen;
- Anlage 4 zu Teil IV - Datenschutzbeauftragter;
- Teil V - Auftragsverarbeitung durch CopeCart.
TEIL I - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vendoren
1. Registrierung sowie Änderung und Kündigung einer Registrierung, Teilnahmeentgelt
- 1.1. Eine Registrierung als Vendor ist nur für Unternehmen im Sinne von § 14 BGB möglich. Für die Registrierung haben Sie wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Wir sind berechtigt, uns deren Richtigkeit sowie die Unternehmereigenschaft durch geeignete Nachweise nachweisen zu lassen. Wir sind ferner berechtigt, einen Antrag auf Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- 1.2. Sie sind verpflichtet, innerhalb von einer Woche nach erfolgter Registrierung unseren Know-Your-Customer-Prozess durchzuführen. Erfolgt dies nicht oder wird der Prozess nicht erfolgreich abgeschlossen (z. B. fehlende oder nicht plausible Angaben), wird Ihr Account deaktiviert und keines Ihrer Produkte zum Kauf angeboten, bis der Prozess erfolgreich abgeschlossen wurde.
- 1.3. Wenn sich Ihre Angaben ändern, haben Sie diese unverzüglich auf unserer Webseite zu aktualisieren.
- 1.4. Jede Partei kann eine Registrierung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung zur Durchführung der unter Geltung dieses Vertrages geschlossenen Kaufverträge. Auf diese nachlaufenden Verpflichtungen findet dieser Vertrag bis zu deren Erfüllung entsprechende Anwendung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2. Anbieten von Produkten und Dienstleistungen, Rechteübertragung
- 2.1. Mit erfolgter Registrierung sind Sie berechtigt, Produkte und Dienstleistungen (gemeinsam „Produkte“) mittels copecart.com durch uns anbieten zu lassen. Anbieter Ihrer Produkte und Dienstleistungen gegenüber Erwerbern (den „Endkunden“) und damit deren Vertragspartner, sind wir. Sofern ein Endkunde einen Vertrag über den Erwerb eines Produktes abschließen möchte, erfolgt zunächst ein Vertragsschluss zwischen dem Endkunden und uns und sodann als Deckungsgeschäft ein entsprechender Vertragsschluss zwischen uns und Ihnen. Für den Erwerb eines Produktes erfolgt folglich kein direkter Vertragsschluss zwischen Ihnen und einem Endkunden.
- 2.2. Wir werden Ihre Produkte nach unserem Ermessen bewerben und anbieten. Wir stellen für den Verkauf der Produkte nach unserem Ermessen technische Funktionen zur Verfügung, welche Ihnen oder den Affiliates einen Verkauf auch auf anderen Webseiten oder auf anderen Wegen (z.B. Telefonverkauf) ermöglichen. Vertragspartner eines Endkunden werden auch in diesen Fällen stets wir und ein solcher Verkauf hat nach den Vorgaben dieser Geschäftsbedingungen zu erfolgen. Es besteht kein Anspruch, dass stets sämtliche Produkte beworben und angeboten werden.
- 2.3. Sofern wir nach unserem Ermessen der berechtigten Auffassung sind, dass Sie gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen und uns deswegen ein Anbieten Ihrer Produkte nicht zumutbar ist, werden wir den Zugriff auf Ihre Produkte sperren und Sie über diese Sperrung und deren Gründe informieren.
- 2.4. Sie gewährleisten, dass Ihre Produkte innerhalb der Europäischen Union in den Verkehr gebracht sowie angeboten werden dürfen und allen relevanten gesetzlichen Vorgaben genügen. Die entsprechende Verpflichtung besteht auch für alle weiteren Länder, in denen Ihre Produkte angeboten werden, sofern Sie nicht einem Anbieten über die Grenzen der EU hinaus widersprechen.
- 2.5. Wenn Sie ein Produkt über uns anbieten wollen, haben Sie sämtliche von uns geforderten Informationen in der entsprechenden Eingabemaske anzugeben. Dies umfasst insbesondere die folgenden Informationen:
- 2.5.1. Name des Produktes;
- 2.5.2. Preis;
- 2.5.3. Produktbeschreibung;
- 2.5.4. Verfügbarkeit und Laufzeit des Vertrages;
- 2.5.5. Ggf. Versandkosten;
- 2.5.6. Gesetzlich vorgeschriebene Hinweise, die bei einer Bewerbung des Produktes zu beachten sind;
- 2.5.7. Texte und Abbildungen zur freien Bewerbung des Produktes;
- 2.5.8. Rechtlich korrekte Einstufung des Produktes hinsichtlich des Widerrufsrechts für Verbraucher, also insbesondere digitales Produkt oder Dienstleistung
- 2.6. Die von Ihnen überlassenen Informationen bzw. Daten sind bei jeder Änderung unverzüglich zu aktualisieren und haben jederzeit den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Sie werden uns unverzüglich informieren, wenn eines Ihrer Produkte nicht den gesetzlichen Anforderungen oder den Anforderungen dieses Vertrages genügen sollte oder Dritte dies oder eine Verletzung ihrer Rechte behaupten.
- 2.7. Sie haften für fehlerhaft oder unvollständig übermittelte Informationen bzw. Daten. Bitte kontrollieren Sie daher nach Einstellen Ihres Produktes, dass alle erforderlichen Angaben aufgenommen wurden und diese richtig sind. Sie haben uns durch Ihre Angaben in die Lage zu versetzen, jedes Ihrer Produkte gesetzeskonform anbieten und bewerben zu können.
- 2.8. Sie sind nicht berechtigt damit zu werben oder werben zu lassen, dass CopeCart ihre Produkte empfiehlt oder sonst fördert.
- 2.9. Sofern wir zur Bearbeitung von Kundenanfragen, Reklamationen, Mängelrügen oder anderen Rechtsausübungen durch Kunden auf Ihre Mitwirkung angewiesen sind, erbringen Sie diese unverzüglich und kostenfrei.
- 2.10. An den uns im Rahmen der Einstellung eines Produktes zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und ggf. weiteren Inhalten übertragen Sie an uns kostenfrei die weltweiten Rechte, diese für die Zwecke der Durchführung dieses Vertrages und insbesondere die Bewerbung und den Vertrieb der Produkte in Online- und Offline-Medien zu nutzen. Diese Rechteeinräumung umfasst insbesondere alle Formen des Anbietens und Bewerbens der Produkte auf Webseiten, in Social-Media-Angeboten, Blogs, per Telefon, per Videokonferenz, Preissuchmaschinen und anderen Internetangeboten sowie Apps. Sie stehen dafür ein, dass Sie uns die hierfür erforderlichen Rechte frei von Rechten Dritter, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, übertragen. Wir sind mit Vertragsbeendigung nicht verpflichtet, bereits publizierte Werbung für Produkte, die unter Nutzung der vorstehend übertragenen Rechte veröffentlich wurde, zurückzurufen oder den Zugriff der Öffentlichkeit auf diese wieder zu entfernen (z.B. Werbung in Social-Media-Angeboten).
3. Vertrieb digitaler Produkte
- 3.1. Sofern Ihr Produkt in digitaler Form durch uns verschickt oder mittels Link zugänglich gemacht werden kann, sind uns die entsprechenden Inhalte bzw. Zugänge von Ihnen mit Einstellen des Produktes zur Verfügung zu stellen.
- 3.2. Wir sind für diese Produkte entsprechend den von Ihnen angebotenen Möglichkeiten berechtigt, Endkunden Zugang zu diesen zu gewähren bzw. Ihnen diese zu überlassen und Ihnen eine dauerhafte Speicherung zu gestatten. Dies umfasst das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung, Verfügungstellung auf Abruf, Verbreitung und Wiedergabe mittels aller technischen und wirtschaftlichen Verwertungs- und Verbreitungsformen. Soweit es zur Durchführung des Vertrages technisch erforderlich oder für eine wirtschaftliche Verwertung geboten ist, sind wir im erforderlichen Umfang zu einer Bearbeitung des Produktes berechtigt.
- 3.3. Sofern ein Produkt ein digitales Produkt gem. § 327 Abs. 2 BGB ist, gelten folgende Regelungen, die im Fall von Widersprüchen den übrigen Regelungen dieser AGB vorgehen, es sei denn, es liegt eine Ausnahme nach § 327 Abs. 6 BGB vor:
- 3.3.1. Ein Endkunde der Verbraucher ist („Verbraucher-Endkunde“) kann die Bereitstellung des Produktes unverzüglich nach Abschluss des Deckungsgeschäftes verlangen. Sie haben die entsprechenden Leistungen sofort zu bewirken. Wenn Sie dieser Pflicht gem. § 327c Abs. 1 BGB nicht nachkommen, können wir den entsprechenden Vertrag beenden, wenn der Verbraucher-Endkunde entsprechend seinen Vertrag mit uns beendet hat. Wir werden Sie sofort informieren, wenn ein Verbraucher-Endkunde uns entsprechend auffordert. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 327c BGB entsprechend.
- 3.3.2. Sie haben uns digitale Produkte entsprechend den Vorgaben der §§ 327e bis 327g BGB bereitzustellen. Das Anbieten von digitalen Produkten, die dem nicht genügen, ist unzulässig. Sofern Sie der Auffassung sein sollten, dass ein gesetzeskonformes Angebot Ihres Produktes nicht entsprechend den vorstehend genannten Regelungen möglich sein sollte, haben Sie uns entsprechend zu informieren und das Produkt nicht von uns anbieten zu lassen.
- 3.3.3. Aktualisierungen im Sinne des § 327f BGB sind uns in einer Art und Weise zur Verfügung zu stellen, dass uns gegenüber Verbraucher-Endkunden eine Erfüllung der uns obliegenden gesetzlichen Pflichten, insb. aus § 327f BGB, möglich ist.
- 3.3.4. Es ist unzulässig, Produkt anbieten zu lassen, für die nach § 327h BGB eine Information von Verbraucher-Endkunden und eine gesonderte Vereinbarung mit diesen erforderlich wäre.
- 3.3.5. Änderungen an digitalen Produkten sind nur im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen, insb. § 327r BGB, gestattet.
- 3.3.6. Gesetzliche Rückgriffsrecht, insb. gem. §§ 327u oder 445c BGB bleiben unberührt. Soweit uns diese Geschäftsbedingungen weitergehende Ansprüche einräumen, bleiben diese unberührt.
4. Verbotene Produkte
Folgende Produktkategorien dürfen nicht angeboten werden:
- 4.1. Sexuell anstößige Produkte;
- 4.2. Alkohol, Tabak und Medikamente;
- 4.3. Produkte, die Dritte auf Grund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter diskriminieren;
- 4.4. Produkte, die Rechte Dritter, insbesondere Marken, Patente oder andere gewerbliche Schutzrechte, verletzen;
- 4.5. Produkte, für die gesetzliche Werbeverbote oder -beschränkungen bestehen;
- 4.6. Produkte, die nur nach Vornahme einer Altersprüfung an Endkunden verkauft werden dürfen (z.B. FSK 18 Inhalte);
- 4.7. Alle gesetzlich unzulässigen Produkte
5. Deckungsgeschäft für verkaufte Produkte und Dienstleistungen
- 5.1. Wenn ein Endkunde ein von Ihnen angebotenes Produkt von uns erwirbt, erwerben wir als Deckungsgeschäft das entsprechende Produkt bei Ihnen und beauftragen Sie mit der Erfüllung des entsprechenden Vertrages zwischen uns und dem Kunden. Sofern die Erfüllung des Vertrages durch Versand eines digitalen Inhalts oder eines Links erfolgt, erfüllen wir insoweit den Vertrag zwischen uns und dem Endkunden.
- 5.2. Sofern ein Produkt gegen mehrere Entgeltraten erworben werden kann (z.B. wiederkehrendes Entgelt für den Zugang zu digitalen Inhalten) erwerben wir das Produkt zeitabschnittsbezogen entsprechend den Entgeltraten und nicht sofort für die gesamte Laufzeit. Sofern der Endkunde mit der Zahlung der weiteren Entgeltraten in Verzug kommen sollte, erfolgt der Erwerb bei Ihnen erst mit Zufluss der entsprechenden Beträge bei uns.
- 5.3. Wir werden gegenüber dem Endkunden hinsichtlich des Produktes nur die von Ihnen uns gegenüber angegebenen Angaben machen und allein unsere jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter copecart.com/agb abrufbar sind, einbeziehen.
- 5.4. Der Abschluss des Deckungsgeschäftes erfolgt unmittelbar und automatisiert, ohne dass von Ihrer Seite eine gesonderte Erklärung erforderlich ist. Beide Parteien verzichten insoweit auf den Zugang der jeweiligen Erklärungen zum Vertragsschluss. Wir informieren Sie über den Abschluss eines jeweiligen Deckungsgeschäftes mittels E-Mail, in der alle relevanten Daten enthalten sind. Sie können die entsprechenden Vertragsabschlüsse zusätzlich auch auf unserer Webseite abrufen.
- 5.5. Aus dem Abschluss des Deckungsgeschäftes steht Ihnen der von Ihnen angegebene und dem Endkunden berechnete Brutto-Verkaufspreis abzüglich der uns zustehenden Entgelte zu. Hiervon werden 80 % nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist des Endkunden und der Restbetrag nach Ablauf von weiteren 40 Tagen zur Auszahlung freigegeben, sofern wir das Geld vom Endkunden erhalten haben. Die Auszahlung erfolgt zu den von Ihnen auf unserer Webseite eingestellten Daten auf das von Ihnen angegebene Konto o.ä. Das Ihnen zustehende Entgelt versteht sich zzgl. der anwendbaren Umsatzsteuer, wenn Sie rechtzeitig vor Stellung der Rechnung in Ihrem Profil Ihre gültige Umsatzsteuer Identifikationsnummer hinterlegt haben. Ein nachträglicher Anspruch auf Korrektur der Rechnung besteht nicht. Sofern Sie der Einleitung von Inkassomaßnahmen gegen einen Endkunden zugestimmt haben, der sich im Zahlungsverzug befindet, tragen Sie die von uns hierbei angegebenen Kosten des Inkassoverfahrens.
- 5.6. Wir können Ihnen nach unserem Ermessen für bestimmte von Ihnen angebotene Produkte und/oder Vertragsarten die Möglichkeit einräumen, die Zustimmung zu erteilen, dass wir unsere Forderung gegenüber dem Erwerber des Produktes an ein Factoringunternehmen verkaufen. Sofern wir von dieser Möglichkeit mit Ihrer Zustimmung Gebrauch machen und das Factoringunternehmen im Einzelfall die Forderung erwirbt, zahlen wir das Ihnen für den jeweiligen Vertrag zustehende Entgelt bereits mit Zufluss der Zahlung des Factoringunternehmens bei uns aus. Für diese beschleunigte Zahlung fallen zusätzlich die mit Ihnen hierfür vereinbarten Entgelte an. Sollte das Factoringunternehmen den Kauf einer Forderung aus Gründen rückabwickeln, die Sie zu vertreten haben (z. B. Rückabwicklung wegen fehlerhaften Verzichts auf das Widerrufsrecht wegen unrichtiger Einstufung des Produkts durch Sie, Produkt verstößt gegen Teil I Ziffer 4 der AGB), sind sie entsprechend zur Rückzahlung der Ihnen vorzeitig zugeflossenen Beträge verpflichtet, es sei denn, der Kunde hat unsere Forderung anderweitig ausgeglichen.
- 5.7. Die Auszahlung des Kaufpreises setzt voraus, dass Sie in ihrem Profil angegeben haben, ob sie umsatzsteuerpflichtig sind und Sie Ihre ggf. vorhandene Umsatzsteuer-ID angegeben haben.
- 5.8. Sollten Sie bestellte Produkte nicht oder nicht innerhalb der jeweils mitgeteilten Lieferzeit liefern können, haben Sie uns unverzüglich zu informieren. Wir sind in diesem Fall berechtigt, von dem betroffenen Vertrag mit Ihnen zurückzutreten.
6. Nutzung von „CopeCart“ bzw. „copecart.com“
Wir gestatten Ihnen die Verwendung des Namens „copecart“ bzw. „copecart.com“ nur soweit es erforderlich ist, um für ein Produkt in üblicher Art und Weise anzugeben, dass dieses mittels copecart.com erworben werden kann. Jede weitergehende Nutzung unserer Kennzeichen bedarf unserer vorherigen Genehmigung.
7. CopeMember
- 7.1. Mit erfolgter Registrierung hat ein Vendor Zugang zu CopeMember im Rahmen und in den Grenzen des von uns als Teil von Copecart angebotenen, kostenlosen Nutzungsmodells. Dieses darf vom Vendoren nur für die Erfüllung von Deckungsgeschäften im Sinne des Teil I Ziffer 5 eingesetzt werden, also für Endkunden der von der Copecart verkauften Produkte des Vendoren.
- 7.2. Eine weitergehende Nutzung von CopeMember oder eine Nutzung für andere Zwecke setzt ein kostenpflichtiges CopeMember Paket voraus.
- 7.3. Der Vendor ist für die in CopeMember veröffentlichten Inhalte, auch die der Endkunden, verantwortlich und hat Copecart bei einer berechtigten Inanspruchnahme durch Dritte (z.B. wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder anderen unrechtmäßigen Inhalten) von diesen Ansprüchen freizuhalten. Die Nutzung von CopeMember unterliegt dem Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Teil IV.
8. Joint Ventures von Vendoren
- 8.1. Zwei Vendoren können für ein Produkt gemäß den von uns angebotenen Funktionen ein sog. Joint Venture eingehen. Antragsteller für die Einrichtung eines Joint Ventures ist der Vendor, der das Produkt anbietet (der „Antragsteller“). Der Antragsteller bleibt für das jeweilige Produkt unser Vertragspartner gemäß diesen Geschäftsbedingungen. Es wird jedoch eine Reduktion des ihm aus dem Verkauf des Produktes zustehenden Entgelts gemäß dem Antrag auf Einrichtung des Joint Ventures vereinbart. Wir sind berechtigt, einen solchen Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- 8.2. Mit Einrichtung des Joint Ventures steht der Betrag, um den der Entgeltanspruch des Antragstellers reduziert wurde, dem vom Antragsteller benannten Vendor („Begünstigter“) zu. Der Begünstigte erwirbt diesen Entgeltanspruch unmittelbar gegen uns. Leistender ist somit nicht der Antragsteller, sondern die CopeCart. Sofern uns gegen den Antragsteller ein Anspruch auf Rückzahlung des an diesen im Rahmen des Joint Ventures gezahlten Entgelts im Ganzen oder in Teilen zusteht, besteht dieser Anspruch für uns entsprechend auch gegen den Begünstigten.
- 8.3. Wir sind nicht Partei des Vertrages, den Antragsteller und Begünstigter für die Zwecke des Joint Ventures abschließen.
- 8.4. Ein Joint Venture kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
9. Aktivierung von Affiliate-Kampagnen
- 9.1. Sie können im Rahmen der von copecart.com jeweils eingeräumten Möglichkeiten, Dritten (sog. Affiliates) die Möglichkeit einräumen, für von Ihnen angebotene Produkte Werbung zu betreiben. Die Gestaltung des entsprechenden Affiliates-Programms sowie die Auswahl der teilnehmenden Affiliates steht in unserem Ermessen. Wir sind Vertragspartner der Affiliates und jederzeit berechtigt, Werbemaßnahmen nicht zu aktivieren, einzuschränken oder zu beenden.
- 9.2. Sofern sie entsprechende Werbemöglichkeiten einräumen wollen, verpflichten Sie sich, insoweit nur wahrheitsgemäße, nicht irreführende Angaben zu machen, die eine gesetzeskonforme Umsetzung der Werbemaßnahme ermöglichen. Sie sind nicht berechtigt, den Affiliates außerhalb von copecart.com Anreize oder Promotionen für die Werbemaßnahmen einzuräumen.
- Im Rahmen einer Werbekampagne können Sie eine Vergütung für den Affiliate vorsehen, deren Schuldner gegenüber dem Affiliate bei Eintritt der für die Fälligkeit erforderlichen Voraussetzungen zunächst wir sind. Wir berechnen diese in Ihrem Auftrag an die Affiliates gezahlten Provisionen an Sie weiter und verrechnen diese mit den Ihnen gegen uns zustehenden Zahlungsansprüchen.
10. Versand körperlicher Produkte
Sie versenden körperliche Produkte, die wir als Deckungsgeschäft von Ihnen erworben haben, unverzüglich an den Endkunden. Der Versand erfolgt auf Ihre Kosten und Ihre Gefahr. Sie sollten den Versand daher versichern.
11. Ratenzahlungsvereinbarungen
Wenn Sie selbst mit der Akquisition von Kunden für die von uns angebotenen Produkte befasst sind und wir Ihnen die Möglichkeit eingeräumt haben sollten, hierfür Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen, darf der Kauf mit Ratenzahlung nicht teurer sein, als der Kauf mit Sofortzahlung. Ein höherer Ratenkaufpreis ist nur zulässig, wenn die Dauer der Ratenzahlung nicht mehr als drei Monate ab Abschluss des Vertrages zwischen uns und dem Endkunden beträgt.
12. Auszahlungen, Steuern und Abgaben
- 12.1. Für die Zahlung der Ihnen zustehenden Beträge müssen Sie zunächst unser Identifizierungsverfahren (Know Your Customer - KYC) durchlaufen. Dieses Verfahren ähnelt dem Identifizierungsverfahren, das Banken regelmäßig von ihren Kunden verlangen, um Geldwäsche zu verhindern, und stellt sicher, dass Sie oder Ihr Unternehmen (natürliche oder juristische Person) der berechtigte Zahlungsempfänger sind. Vor der Zahlung der Ihnen zustehenden Beträge müssen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Unternehmereigenschaft und die Entrichtung der Mehrwertsteuer durch Sie oder Ihre Befreiung von der Mehrwertsteuer (Kleinunternehmerregelung) erbringen. Sollten aufgrund des Standortes Ihres Unternehmens weitere Nachweise erforderlich sein, um Zahlungen an Sie leisten zu können (z.B. zur Verhinderung von Geldwäsche), sind diese Unterlagen ebenfalls vorab bei uns einzureichen.
- 12.2. Sofern das für Sie bestehende Verrechnungskonto einen Forderungssaldo zu unseren Gunsten ausweisen sollte, sind Sie verpflichtet, diesen binnen 30 Tagen ab Kenntnisnahme (z. B. eine Zahlungsaufforderung durch uns) auszugleichen.
- 12.3. Sofern wir verpflichtet sind, für an Sie zu zahlende Entgelte Steuern oder Abgaben einzubehalten, reduziert sich das an sie auszuzahlende Entgelt entsprechend und wir werden die entsprechenden Auszahlungen an die zuständige Behörde vornehmen. Im Übrigen obliegt die ordnungsgemäße Versteuerung Ihrer Einnahmen allein Ihnen.
13. Werbemaßnahmen, Kündigungsbutton für Aboprodukte
- 13.1. Sofern Sie selbst, durch Erfüllungsgehilfen oder durch Affiliates in die Akquirierung von Kunden für die über uns angebotenen Produkte einbezogen sind, haben sie hierbei alle gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie verbraucherschützende gesetzliche Regelungen. Sofern der Endkunde nicht selbst den Kauf über eine von uns angebotene Webseite durchführt, haben Sie sicherzustellen, dass der Verkaufsprozess gesetzeskonform erfolgt und in diesem insbesondere alle Informationspflichten (insb. zum Bestehen eines Widerrufsrechts gegenüber Verbrauchern) erfüllt werden. Sie haben ferner sicherzustellen, dass unsere AGB für Endkunden wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Es ist ferner unzulässig, im Verkaufsprozess Angaben zu machen, die von dem Vertrag abweichen, den wir mit dem jeweiligen Endkunden abschließen.
- 13.2. Auf Webseiten, die der Bewerbung oder direkt oder indirekt dem Abschluss von Dauerschuldverhältnissen mit Verbrauchern für Produkte, welche uns zu einer entgeltlichen Leistung verpflichten, dienen, sind Sie verpflichtet, eine Kündigungsschaltfläche gemäß den Vorgaben von § 312g BGB einzubinden. Wenn ein Verbraucher über diese die Kündigung eines mit uns bestehenden Vertrages erklären sollte, sind wir über diese unverzüglich zu informieren.
- 13.3. Falls Sie schuldhaft gegen die Vorgaben dieses Teil I Ziffer 13 verstoßen sollten, haben Sie uns von den hieraus resultierenden Ansprüchen und Kosten freizuhalten.
14. Rückabwicklung eines Deckungsgeschäftes
- 14.1. Wenn ein Endkunde den Vertrag über den Erwerb eines Produktes wirksam widerruft, sind wir berechtigt, das entsprechende Deckungsgeschäft mit Ihnen ebenfalls entsprechend rückabzuwickeln.
- 14.2. Gleiches gilt, wenn ein Endkunde aus anderen Gründen, die nicht wir zu vertreten haben, berechtigt ist, einen Vertrag über den Erwerb eines Ihrer Produkte rückabzuwickeln (z.B. wegen Leistungsverzug oder Mängeln).
15. Datenschutz, Nutzung von Kunden für Werbezwecke, Double-Opt-In
- 15.1. Sie haben beim Einstellen eines Produktes wahrheitsgemäß und entsprechend den gesetzlichen Regelungen anzugeben, welche personenbezogenen Daten eines Endkunden Sie von uns benötigen, um das Deckungsgeschäft gegenüber dem Endkunden erfüllen zu können. Sofern wir Ihnen insoweit personenbezogenen Daten eines Endkunden übermitteln, dürfen Sie diese nur zur Erfüllung dieses Zweckes verarbeiten oder wenn Sie sonst gesetzlich zur entsprechenden Verarbeitung berechtigt sind. Soweit Sie insoweit als Auftragsverarbeiter für uns tätig werden sollten, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Teil IV.
- 15.2. Jegliche datenschutzwidrige Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Endkunden ist Ihnen im Übrigen untersagt und Verstöße hiergegen berechtigen uns zur fristlosen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
- 15.3. Eine Nutzung personenbezogenen Daten der Endkunden für Werbezwecke ist Ihnen nur gestattet, wenn hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Aus der etwaigen Übermittlung von Kontaktdaten durch uns kann nicht ohne Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen die Berechtigung abgeleitet werden, diese für Werbemaßnahmen, z.B. Email-Newsletter, nutzen zu dürfen. Sofern wir Ihnen mitteilen, dass einer Ihrer Kunden uns gegenüber die Einwilligung erteilt hat, von Ihnen einen Newsletter per Email zu beziehen, erfolgt unsererseits keine Verifizierung dieses Opt-Ins durch ein Double-Opt in. Wir empfehlen Ihnen daher eigenständig ein Double-Opt-In durchzuführen, um die von der Rechtsprechung verlangten Nachweise für die Erteilung eines Opt-Ins erbringen zu können. Andernfalls ist Ihnen ggf. nicht der Nachweis möglich, dass ein Kunde wirksam in den Erhalt werblicher Emails eingewilligt hat.
- 15.4. Wir bieten die Möglichkeit, Ihnen zur Verfügung gestellte personenbezogenen Daten unserer Endkunden an weitere Internetangebote zu übertragen (z.B. Newsletter-Tools). Es obliegt Ihnen, die datenschutzrechtlichen Grundlage für diese Übertragung zu schaffen und die hierfür ggf. erforderlichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Empfänger der Daten abzuschließen.
16. Dienste Dritter
- 16.1. Wir bieten nach unserem Ermessen die Möglichkeit, aus Ihrem Account Daten an von Dritten angebotene Dienste zu übertragen oder von diesen zu empfangen. Wir selbst sind nicht Anbieter dieser Dienste und für diese nicht verantwortlich.
- 16.2. Sie haben selbst die erforderlichen Verträge abzuschließen, um die Dienste der Dritten in Anspruch zu nehmen und sind verpflichtet, diese unter Beachtung ihrer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zu nutzen.
Teil II - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Affiliates
1. Definitionen
Für die Zwecke dieses Teil II gelten folgende Definitionen:
- 1.1. „Advertiser“ sind die Vendoren, die über copecart.com Produkte anbieten und die für diese Werbemittel zur Veröffentlichung durch Affiliates zur Verfügung stellen.
- 1.2. „Affiliates“ sind Personen, die Werbemitteln von Advertisern auf von Ihnen betriebenen Werbeflächen veröffentlichen möchten.
- 1.3. „Technische Schutzmaßnahmen“ sind Maßnahmen um festzustellen, ob eine Werbeanzeige von einem User auf einer bestimmten Werbefläche angeklickt wurde sowie Maßnahmen, die verhindern sollen, dass solche Klicks vorgetäuscht bzw. mißbräuchlich vorgenommen werden.
- 1.4. „User“ sind natürliche Personen, welche nicht zu dem Zweck der Erzielung von Einnahmen für den Publisher oder andere Dritte eine Werbefläche besuchen oder dieser sonst ansichtig werden.
- 1.5. „Werbemittel“ sind solche, welche Advertiser zur Verfügung stellen.
- 1.6. „Werbeflächen“ sind vom Affiliate betriebene und zu verantwortende Flächen zur Veröffentlichung von Werbung auf Webseiten im Internet, in Apps oder anderen digitalen Angeboten, in denen Werbeflächen zur Verfügung gestellt werden.
- 1.7. „Werbekampagnen“ sind zeitlich befriste Werbemaßnahmen von Advertisern, für die Werbeanzeigen zur Verfügung gestellt werden.
2. Registrierung sowie Änderung und Kündigung einer Registrierung
- 2.1. Eine Registrierung als Affiliate ist nur für Unternehmen im Sinne von § 14 BGB möglich. Für die Registrierung haben Sie wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Wir sind berechtigt, uns deren Richtigkeit sowie die Unternehmereigenschaft durch geeignete Nachweise nachweisen zu lassen. Wir sind ferner berechtigt, einen Antrag auf Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- 2.2. Wenn sich Ihre Angaben ändern, haben Sie diese unverzüglich auf unserer Webseite zu aktualisieren.
- 2.3. Jede Partei kann eine erfolgte Registrierung als Affiliate mit einer Frist von einer Woche kündigen.
3. Teilnahme am Affiliate-Programm
- 3.1. Affiliates sind verpflichtet, Werbemittel in gesetzeskonformer Art und Weise und nur auf solchen Werbeflächen einzubinden, welche im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben gestaltet sind und betrieben werden. Sie sind nicht berechtigt, zu den beworbenen Produkten Angaben zu machen, welche von den von uns gemachten Angaben abweichen. Dies gilt insbesondere für die Beschreibung der Produkte oder die dem Käufer zustehenden Rechte.
- 3.2. Es ist untersagt, Werbemittel auf Werbeflächen zu veröffentlichen, welche geeignet sind, unser Ansehen oder das des Advertisers zu gefährden oder wenn diese Werbeflächen sich in einem Umfeld befinden, welches bei Anwendbarkeit des § 4 JMStV ein unzulässiges Angebot wäre.
- 3.3. Ferner ist es unzulässig die Werbemittel auf Werbeflächen folgender Angebote zu zeigen:
- 3.3.1. Angebote, die direkt oder indirekt die Möglichkeit zum Download oder zum Streaming von rechtlich geschützten Inhalten ermöglichen, ohne dass die Inhaber der Rechte an diesen Inhalten dem zugestimmt haben;
- 3.3.2. Angebote, die folgendes darstellen: Forced-Klick Systeme, Cashback oder Bonussysteme, Paid4 leads (Paidmailer, Paid-Clicks, Paid-Leads), temporäre E-Mail Adressen, Aktionsklicks für SMS-Versand, Bannernetzwerk- oder Bannertauschsysteme sowie "Bannerfarm"-Seiten, Webseiten, welche nur aus Werbebannern bestehen, ViewBar Lead/Sale Programme im Popup/Frame, Eintragsdienste für Gewinnspiele);
- 3.4. Werbemittel die entgegen den vorstehenden Vorgaben platziert sind, lösen keinerlei Vergütungsansprüche aus, berechtigen uns zur Kündigung aus wichtigen Grund und können ggf. Schadensersatzansprüche auslösen.
- 3.5. Werbemittel dürfen nur in der Art und Weise genutzt werden, wie sie von uns zur Verfügung gestellt werden. Wenn diese zusammen mit technischen Schutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, dürfen sie nur gemeinschaftlich mit diesen, wie von uns vorgegeben verwendet werden.
4. Teilnahme an Werbekampagnen, Nutzung von Werbemitteln, Vergütung
- 4.1. Dem Affiliate ist eine Teilnahme an den von den Advertisern zur Verfügung gestellten Werbekampagnen möglich, wenn wir ihm die entsprechenden Werbemittel zur Verfügung stellen. Es besteht kein Anspruch, an einer bestimmten Werbekampagne teilnehmen zu können oder ein bestimmtes Werbemittel nutzen zu dürfen.
- 4.2. Wir sind berechtigt, einzelne Werbemittel bzw. -kampagnen jederzeit auch vorzeitig zu beenden.
- 4.3. Werbemittel samt technischer Schutzmaßnahmen sind entsprechend unseren Vorgaben ordnungsgemäß für die Werbeflächen zu verwenden.
- 4.4. Der Affiliate erhält für die Einbindung eines Werbemittels auf einer Werbefläche keine Vergütung. Eine Vergütung steht ihm erst zu, wenn es zu einer Interaktion mit dem Werbemittel durch einen User und in der Folge zum Abschluss einer individuellen Bestellung des Users auf copecart.com kommt.
- 4.5. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den Angaben, die im Rahmen der Bewerbung der Möglichkeit der Teilnahme an einer Werbekampagne von uns gemacht werden. Sofern nicht anders angegeben, entsteht der Vergütungsanspruch erst, wenn wir vom Endkunden aus dem vom Affiliate vermittelten Vertragsschluss vollständig vergütet wurden und den Kaufpreis nicht erstatten mussten. Ein Anspruch besteht nicht, wenn Affiliate und Vendor jeweils identisch sind und der Affiliate damit sein eigenes Produkt erwirbt oder wenn der Affiliate über seinen eigenen Affiliate-Link ein Produkt erwirbt.
- 4.6. Grundlage für die Ermittlung der dem Affiliate zustehenden Vergütung sind unsere Abrechnungssysteme. Dem Affiliate ist der Gegenbeweis möglich.
- 4.7. 80 % der Affiliate-Vergütung werden nach Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist des Endkunden für den vermittelten Vertrag und der Restbetrag nach Ablauf von weiteren 40 Tagen zur Auszahlung freigegeben. Die Auszahlung erfolgt zu den vom Affiliate auf unserer Webseite eingestellten Daten. Einwände gegen unsere Abrechnung müssen uns spätestens 14 Tage nach Abrechnungsdatum angezeigt werden. Danach gilt der Auszahlungsbetrag als genehmigt.
- 4.8. Auszahlungen erfolgen erst ab einem Betrag von 50 Euro je Vergütungsausschüttung sowie ungeachtet der Höhe mit Beendigung des Vertrages entsprechend der Fälligkeitsregelung in vorstehendem Teil II Ziffer 4.7.
- 4.9. Vergütungen, welche durch einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrages erzielt wurden, oder bei denen sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für deren Anfallen nicht vorlagen, unterliegen der Rückforderung.
5. Rechte an Werbemitteln
- 5.1. Die dem Affiliate im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellten Werbemittel und mit diesen ggf. zusammenhängenden technischen Schutzmaßnahmen dürfen nur so, wie sie ihm überlassen wurden, und ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages genutzt werden. Jede andere Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
- 5.2. Eine Änderung oder Bearbeitung der Werbemittel und der technischen Schutzmaßnahmen ist nicht gestattet.
- 5.3. Wir räumen dem Affiliate für die Laufzeit des Vertrages bzw. einer jeweiligen Werbekampagne (je nach dem, welches der kürzere Zeitraum ist) an den Werbemitteln und den technischen Schutzmaßnahmen lediglich die Rechte ein, welche für deren vertragsgemäße Nutzung, Verwendung und Veröffentlichung erforderlich sind.
- 5.4. Der Affiliate ist nicht berechtigt, Dritten die Werbemittel oder technischen Schutzmaßnahmen zu überlassen und an diesen Rechte einzuräumen.
Teil III - Generelle Regelungen für Vendoren und Affiliates
1. Gewährleistung, Haftung und Freistellung durch Vendoren und Affiliates
- 1.1. Vendoren sind verpflichtet, uns im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter für Produkte, welche wir unter diesem Vertrag verkauft haben, freizuhalten. Dies umfasst insbesondere Gewährleistungs-, Haftungs- und Produkthaftungsansprüche. Dies gilt nicht, wenn der Vendor das Bestehen der Ansprüche nicht zu vertreten hat. Der Freistellungsanspruch umfasst insbesondere Aufwendungen für die Beseitigung von Mängeln, Ein- und Ausbaukosten, Schadenersatzforderungen, Haftungsansprüche, Forderungen und Kosten der Prüfung und evtl. Abwehr solcher Ansprüche (einschließlich der angemessenen Kosten einer anwaltlichen Beratung (Stundensatz bis 350 Euro netto) sowie Prozess- und Gerichtskosten).
- 1.2. Sofern Vendoren oder Affiliates schuldhaft gegen Pflichten aus dem mit uns bestehenden Vertragsverhältnis verstoßen und soweit wir deswegen von Dritten in Anspruch genommen werden sollten, hat uns der jeweilige Vendor bzw. Affiliate von diesen Ansprüchen in entsprechender Anwendung des Teil III Ziffer 1.1. freizuhalten.
- 1.3. Wir werden betroffene Vendoren bzw. Affiliates von der Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne des Teil III Ziffern 1.1. und 1.2. informieren und sie angemessen an der Prüfung und eventuellen Abwehr der Ansprüche beteiligen.
2. Kommunikation
Sie haben eine E-Mail-Adresse anzugeben unter der wir Sie laufend erreichen können und für die eingehende Emails binnen eines Arbeitstages zur Kenntnis genommen und nicht automatisiert beantwortet werden. Wenn Sie sich für die Bewerbung eines Produktes eines Vendoren anmelden, kann dieser (der Vendor, zu dessen Partnerprogramm Sie sich angemeldet haben) Ihnen E-Mails senden, um Ihnen relevante Informationen zu seinem Partnerprogramm zukommen zu lassen und Sie bei der Bewerbung seiner Produkte zu unterstützen. Dem Erhalt von E-Mails können Sie jederzeit direkt beim jeweiligen Vendor widersprechen.
3. Haftung
- 3.1. Sie verpflichten sich, die gesetzlichen Gewährleistungspflichten aus dem Vertrag zwischen Ihnen und uns zu übernehmen. Von Produkthaftungsansprüchen haben Sie uns freizuhalten. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche der Abnehmer aufgrund der von Ihnen über uns verkauften Produkte können auch zwischen Ihnen und den Abnehmern abgewickelt werden. Wir werden dadurch von unserer Verpflichtung nicht freigestellt.
- 3.2. Die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche sowie der Freistellungsanspruch umfassen insbesondere Aufwendungen für die Beseitigung von Mängeln, Ein- und Ausbaukosten, Schadenersatzforderungen, Haftungsansprüche, Forderungen und Kosten (einschließlich der angemessenen Kosten einer anwaltlichen Beratung (Stundensatz bis 350 Euro netto) und Verteidigung sowie Prozess- und Gerichtskosten).
4. Sperrung von Accounts
Wir sind berechtigt, Accounts von Vendoren und Affiliats zu sperren und deren Angebote zu suspendieren, wenn wir der Auffassung sind, dass diese gegen Gesetze oder die Bestimmungen dieses Vertrages in einem Umfang verstoßen, dass uns eine weitere Aktivität mittels des Accounts nicht zumutbar ist. Wir werden den Betroffenen hierüber unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren.
5. Unsere Haftung
- 5.1. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
- 5.2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.
- 5.3. Teil III Ziffer 5.2. gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
- 5.4. Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.
6. Unsere Gewährleistung
- 6.1. Die Wahl der Nacherfüllung obliegt unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen uns.
- 6.2. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht für Haftungsansprüche, insoweit gelten die Regelungen zur Haftung.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- 7.1. Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.
- 7.2. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist unser Sitz. Wir sind berechtigt, unseren Vertragspartner auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
Teil IV - Auftragsverarbeitung durch Vendoren
1. Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen
- 1.1. CopeCart (für diesen Teil IV „Auftraggeber“) lässt durch den Vendoren (für diesen Teil IV „Auftragnehmer“) zum Zwecke der Durchführung von Deckungsgeschäften (der jeweilige „Hauptvertrag“) personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeiten. Zur Durchführung des Hauptvertrages beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit einer Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag geht im Fall von Widersprüchen dem Hauptvertrag vor.
- 1.2. In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen. In diesem Sinne ist der Auftraggeber der „Verantwortliche“, der Auftragnehmer der „Auftragsverarbeiter“. Soweit Erklärungen im Folgenden „schriftlich“ zu erfolgen haben, ist die Schriftform nach § 126 BGB gemeint. Im Übrigen können Erklärungen auch in anderer Form erfolgen, soweit eine angemessene Nachweisbarkeit gewährleistet ist.
2. Art und Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Art und Zweck der Verarbeitung Die Verarbeitung ist folgender Art: Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung, Anpassung oder Veränderung, Cross-Selling, Upselling, Abfragen, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder Verknüpfung, Einschränkung, Löschen oder Vernichtung von Daten. Die Verarbeitung dient folgendem Zweck: der Vertragserfüllung, Vertragsabwicklung. Kategorien der betroffenen Personen Von der Verarbeitung betroffen sind: Kunden
3. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- 3.1. Gegenstand:
- Der Auftragnehmer übernimmt folgende Verarbeitungen:
- Allgemeine Personendaten:
- der Name
- das Geburtsdatum und der Geburtsort
- oder der Wohnort eines Menschen
- Kennnummern
- Online Daten
Die Verarbeitung beruht auf dem zwischen den Parteien bestehenden Hauptverträgen.
- 3.2. Dauer: Die Verarbeitung beginnt am Tag des Abschlusses des jeweiligen Hauptvertrages und erfolgt auf unbestimmte Zeit bis zur Kündigung dieses Vertrags oder des Hauptvertrags durch eine Partei.
4. Pflichten des Auftragnehmers
- 4.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Auftraggeber angewiesen, es sei denn, der Auftragnehmer ist gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Sofern solche Verpflichtungen für ihn bestehen, teilt der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber vor der Verarbeitung mit, es sei denn, die Mitteilung ist ihm gesetzlich verboten. Der Auftragnehmer verwendet darüber hinaus die zur Verarbeitung überlassenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke.
- 4.2. Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die einschlägigen, allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Er beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung.
- 4.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung die Vertraulichkeit streng zu wahren.
- 4.4. Personen, die Kenntnis von den im Auftrag verarbeiteten Daten erhalten können, haben sich schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit sie nicht bereits gesetzlich einer einschlägigen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
- 4.5. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die bei ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen vor Beginn der Verarbeitung mit den relevanten Bestimmungen des Datenschutzes und dieses Vertrags vertraut gemacht wurden. Entsprechende Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind angemessen regelmäßig zu wiederholen. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass zur Auftragsverarbeitung eingesetzte Personen hinsichtlich der Erfüllung der Datenschutzanforderungen laufend angemessen angeleitet und überwacht werden.
- 4.6. Im Zusammenhang mit der beauftragten Verarbeitung hat der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Erstellung und Fortschreibung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten sowie bei Durchführung der Datenschutzfolgeabschätzung zu unterstützen. Alle erforderlichen Angaben und Dokumentationen sind vorzuhalten und dem Auftraggeber auf Anforderung unverzüglich zuzuleiten.
- 4.7. Wird der Auftraggeber durch Aufsichtsbehörden oder andere Stellen einer Kontrolle unterzogen oder machen betroffene Personen ihm gegenüber Rechte geltend, verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber im erforderlichen Umfang zu unterstützen, soweit die Verarbeitung im Auftrag betroffen ist.
- 4.8. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Direkt an ihn gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
- 4.9. Soweit gesetzlich verpflichtet, bestellt der Auftragnehmer eine fachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für den Datenschutz. Es ist sicherzustellen, dass für den Beauftragten keine Interessenskonflikte bestehen. In Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mit oder begründet, weshalb kein Beauftragter bestellt wurde. Änderungen in der Person oder den innerbetrieblichen Aufgaben des Beauftragten teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit.
- 4.10. Die Auftragsverarbeitung erfolgt grundsätzlich innerhalb der EU oder des EWR. Jegliche Verlagerung in ein Drittland darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers und unter den in Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen Bedingungen sowie bei Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags erfolgen.
- 4.11. Ist der Auftragnehmer nicht in der Europäischen Union niedergelassen, bestellt er einen verantwortlichen Ansprechpartner in der Europäischen Union gem. Art. 27 Datenschutz-Grundverordnung. Die Kontaktdaten des Ansprechpartners sowie sämtliche Änderungen in der Person des Ansprechpartners sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
5. Mitteilungspflichten
- 5.1. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich mit. Auch begründete Verdachtsfälle hierauf sind mitzuteilen. Die Mitteilung hat spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis des Auftragnehmers vom relevanten Ereignis an eine vom Auftraggeber benannte Adresse zu erfolgen. Sie muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- 5.1.1. eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
- 5.1.2. den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen;
- 5.1.3. eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
- 5.1.4. eine Beschreibung der vom Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen
- 5.2. Ebenfalls unverzüglich mitzuteilen sind erhebliche Störungen bei der Auftragserledigung sowie Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die in diesem Vertrag getroffenen Festlegungen.
- 5.3. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich von Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten, soweit diese Bezüge zur Auftragsverarbeitung aufweisen.
- 5.4. Der Auftragnehmer sichert zu, den Auftraggeber bei dessen Pflichten nach Art. 33 und 34 Datenschutz-Grundverordnung im erforderlichen Umfang zu unterstützen.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen
- 6.1. Die im Anhang 1 beschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen werden als verbindlich festgelegt. Sie definieren das vom Auftragnehmer geschuldete Minimum. Die Beschreibung der Maßnahmen muss so detailliert erfolgen, dass für einen sachkundigen Dritten allein aufgrund der Beschreibung jederzeit zweifelsfrei erkennbar ist, was das geschuldete Minimum sein soll. Ein Verweis auf Informationen, die dieser Vereinbarung oder ihren Anlagen nicht unmittelbar entnommen werden können, ist nicht zulässig.
- 6.2. Die Datensicherheitsmaßnahmen können der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung entsprechend angepasst werden, solange das hier vereinbarte Niveau nicht unterschritten wird. Zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit erforderliche Änderungen hat der Auftragnehmer unverzüglich umzusetzen. Änderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wesentliche Änderungen sind zwischen den Parteien zu vereinbaren.
- 6.3. Soweit die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht oder nicht mehr genügen, benachrichtigt der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
- 6.4. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die im Auftrag verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden.
- 6.5. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Ausgenommen sind technisch notwendige, temporäre Vervielfältigungen, soweit eine Beeinträchtigung des hier vereinbarten Datenschutzniveaus ausgeschlossen ist.
- 6.6. Die Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall gestattet. Soweit eine solche Verarbeitung erfolgt, ist vom Auftragnehmer sicherzustellen, dass dabei ein diesem Vertrag entsprechendes Niveau an Datenschutz und Datensicherheit aufrechterhalten wird und die in diesem Vertrag bestimmten Kontrollrechte des Auftraggebers uneingeschränkt auch in den betroffenen Privatwohnungen ausgeübt werden können. Die Verarbeitung von Daten im Auftrag mit Privatgeräten ist unter keinen Umständen gestattet.
- 6.7. Dedizierte Datenträger, die vom Auftraggeber stammen bzw. für den Auftraggeber genutzt werden, werden besonders gekennzeichnet und unterliegen der laufenden Verwaltung. Sie sind jederzeit angemessen aufzubewahren und dürfen unbefugten Personen nicht zugänglich sein. Ein- und Ausgänge werden dokumentiert.
- 6.8. Der Auftragnehmer führt den regelmäßigen Nachweis der Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere der vollständigen Umsetzung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie ihrer Wirksamkeit. Der Nachweis ist dem Auftraggeber spätestens alle 12 Monate unaufgefordert und sonst jederzeit auf Anforderung zu überlassen. Der Nachweis kann durch genehmigte Verhaltensregeln oder ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren erbracht werden.
7. Unterauftragsverhältnisse
- 7.1. Die Beauftragung von Subunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall zugelassen.
- 7.2. Die Zustimmung ist nur möglich, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die mit den in diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer und Subunternehmer.
- 7.3. Die Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Auftraggeber berechtigt sein, jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
- 7.4. Die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Subunternehmers sind eindeutig voneinander abzugrenzen.
- 7.5. Eine weitere Subbeauftragung durch den Subunternehmer ist nicht zulässig.
- 7.6. Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
- 7.7. Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Dokumentation unaufgefordert vorzulegen.
- 7.8. Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur bei Beachtung der in Teil IV Ziffern 4.10. und 4.11. dieses Vertrages genannten Bedingungen möglich. Sie ist insbesondere nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, welche konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen ist.
- 7.9. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig, spätestens alle 12 Monate, angemessen zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation erfolgt durch ein im System zur Verfügung gestelltes Audit was vom Vendor in Form eines Self-Audits durchgeführt wird.
- 7.10. Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber.
- 7.11. Zurzeit sind die in Anlage 2 mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftraggeber genehmigt. Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt.
- 7.12. Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen, bleibt unberührt.
8. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
- 8.1. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
- 8.2. Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen mündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich dokumentiert bestätigen.
- 8.3. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.
- 8.4. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind.
9. Weisungen
- 9.1. Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich der Verarbeitung im Auftrag ein umfassendes Weisungsrecht vor.
- 9.2. Auftraggeber und Auftragnehmer benennen die zur Erteilung und Annahme von Weisungen ausschließlich befugten Personen in Anlage 3.
- 9.3. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der benannten Personen sind der anderen Partei Nachfolger bzw. Vertreter unverzüglich mitzuteilen.
- 9.4. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
- 9.5. Der Auftragnehmer hat ihm erteilte Weisungen und deren Umsetzung zu dokumentieren.
10. Vergütung
Die Aufgaben und Maßnahmen des Auftragnehmers im Rahmen der Auftragsverarbeitung erfolgen unentgeltlich. Eine Vergütung findet nicht statt.
11. Sonderkündigungsrecht
- 11.1. Der Auftraggeber kann den Hauptvertrag und diese Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen („außerordentliche Kündigung“), wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieser Vereinbarung vorliegt, der Auftragnehmer eine rechtmäßige Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer Kontrollrechte des Auftraggebers vertragswidrig verweigert.
- 11.2. Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer die in dieser Vereinbarung bestimmten Pflichten, insbesondere die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen in erheblichem Maße nicht erfüllt oder nicht erfüllt hat.
- 11.3. Bei unerheblichen Verstößen setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abhilfe. Erfolgt die Abhilfe nicht rechtzeitig, so ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung wie in diesem Abschnitt beschrieben berechtigt.
- 11.4. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle Kosten zu erstatten, die diesem durch die verfrühte Beendigung des Hauptvertrages oder dieses Vertrages in Folge einer außerordentlichen Kündigung durch den Aufraggeber entstehen.
12. Beendigung des Auftrags
- 12.1. Bei Beendigung des Auftragsverhältnisses oder jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die im Auftrag verarbeiteten Daten nach Wahl des Auftraggebers entweder zu vernichten oder an den Auftraggeber zu übergeben. Ebenfalls zu vernichten sind sämtliche vorhandene Kopien der Daten. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist. Eine physische Vernichtung erfolgt gemäß DIN 66399. Hierbei gilt mindestens Schutzklasse 2.
- 12.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die unverzügliche Rückgabe bzw. Löschung auch bei Subunternehmern herbeizuführen.
- 12.3. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung zu führen und dem Auftraggeber unverzüglich vorzulegen.
- 12.4. Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer den jeweiligen Aufbewahrungsfristen entsprechend auch über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung dem Auftraggeber bei Vertragsende übergeben.
13. Haftung
- 13.1. Der Auftragnehmer trägt die Beweislast dafür, dass ein Schaden nicht Folge eines von ihm zu vertretenden Umstandes ist, soweit die relevanten Daten von ihm unter dieser Vereinbarung verarbeitet wurden. Solange dieser Beweis nicht erbracht wurde, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung gegen den Auftraggeber erhoben werden. Unter diesen Voraussetzungen ersetzt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ebenfalls sämtliche entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung.
- 13.2. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden, die der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter bzw. die von ihm mit der Vertragsdurchführung Beauftragten oder die von ihm eingesetzten Subdienstleister im Zusammenhang mit der Erbringung der beauftragten vertraglichen Leistung schuldhaft verursachen.
- 13.3. Teil IV Ziffern 13.1. und 13.2. gelten nicht, soweit der Schaden durch die korrekte Umsetzung der beauftragten Dienstleistung oder einer vom Auftraggeber erteilten Weisung entstanden ist.
14. Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
- 14.1. Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird der Auftragnehmer nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder sperren.
- 14.2. Den entsprechenden Weisungen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer jederzeit und auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus Folge leisten.
15. Vertragsstrafe
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine Verpflichtung aus diesem Auftragsverarbeitungsvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Festsetzung im billigen Ermessen des Auftraggebers steht und die im Streitfall der gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Die Vertragsstrafe übersteigende Ansprüche bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe hat keinen Einfluss auf andere Ansprüche des Auftraggebers.
16. Übermittlung in Drittländer
Zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer bedient sich die Copecart GmbH der von der Europäischen Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln. Diese Klauseln regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten durch unsere Auftragsverarbeiter und gewährleisten die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sowohl der EU als auch des jeweiligen Drittlandes." Ferner verweisen wir auf unsere AGB´s sowie unsere Datenschutzerklärung.
17. Sonstiges
- 17.1. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages hinaus vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln.
- 17.2. Sollte Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
- 17.3. Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich.
- 17.4. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.
- 17.5. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.
Anlage 1 – technische und organisatorische Maßnahmen Im Folgenden werden die auftragsbezogenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit festgelegt, die der Auftragnehmer mindestens einzurichten und laufend aufrecht zu erhalten hat. Ziel ist die Gewährleistung insbesondere der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der im Auftrag verarbeiteten Informationen. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Zutrittskontrolle Kein unbefugter Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, z.B.: Magnet- oder Chipkarten, Schlüssel, elektrische Türöffner, Werkschutz bzw. Pförtner, Alarmanlagen, Videoanlagen;
- Zugangskontrolle Keine unbefugte Systembenutzung, z.B.: (sichere) Kennwörter, automatische Sperrmechanismen, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung von Datenträgern;
- Zugriffskontrolle Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems, z.B.: Berechtigungskonzepte und bedarfsgerechte Zugriffsrechte, Protokollierung von Zugriffen;
- Trennungskontrolle Getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, z.B. Mandantenfähigkeit, Sandboxing;
- Pseudonymisierung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO) Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechende technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen;
Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Weitergabekontrolle Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, z.B.: Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN), elektronische Signatur;
- Eingabekontrolle Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, z.B.: Protokollierung, Dokumentenmanagement;
Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Verfügbarkeitskontrolle Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust, z.B.: Backup-Strategie (online/offline; on-site/off-site), unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), Virenschutz, Firewall, Meldewege und Notfallpläne;
Rasche Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO); Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO)
- Datenschutz-Management;
- Incident-Response-Management;
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 Abs. 2 DSGVO);
- Auftragskontrolle:
- Keine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO ohne entsprechende Weisung des Auftraggebers, z.B.: Eindeutige Vertragsgestaltung, formalisiertes Auftragsmanagement, strenge Auswahl des Dienstleisters, Vorabüberzeugungspflicht, Nachkontrollen.
Anlage 2 – Zugelassene Subdienstleister:
- Subdienstleister: Marketing MBA, Büro 1906 Jumeirah Business Center 3, Cluster Y, Jumeirah Lake Towers, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate. rp@aiv.group (CEO Raoul Plickat)
Verwendete Tools und Programme des Subdienstleisters, bei welchen personenbezogene Daten verarbeitet werden:
- Slack Technologies Limited:
Salesforce Tower
60 R801, North Dock
Dublin
Irland
privacy@slack.com
- Monday.com:
MondayCom Ltd, 6 Yitzhak Sadeh Street, Tel Aviv-Yafo, 677750
https://monday.com/helpcenter/
- Notion:
Hendrik Beck & Sascha Rehbock GbR, Hanauer Str.3, 61118 Bad Vilbel
info@getgamma.app
- Google:
Google Workspace
Google Analytics
Google Tag Manager
Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street
Dublin 4
Irland
support-deutschland@google.com
- Zoom:
Zoom Video Communications, Inc.
55 Almaden Blvd, Suite 600, San Jose, CA 95113, USA
privacy@zoom.us
- Calendly:
Calendly LLC,1315 Peachtree St NE, Atlanta, GA 30309, USA
privacy@calendly.com
- WebinarJam:
7660 Fay Ave Ste H184, La Jolla, California, 92037, United States
support@webinarjam.com
- Close CRM:
Elastic Inc, PO Box 1145, Jackson, WY 83001, USA
dpo@close.com
- Keeping:
Katsu Ventures LLC, 90 State Street, Suite 700, Albany, NY 12207
support@keeping.com
- Active Campaign:
Active Campaign LLC, 1 N Dearborn St Fl 5, Chicago, Illinois, 60602, United States
help@activecampaign.com
- WebSMS:
LINK Mobility Austria GmbH, Brauquartier 5/13, 8055 Graz, AUSTRIA
office.at@linkmobility.com
- Slido: Cisco Systems, Inc., Legal department, 170 West Tasman Dr., San Jose, CA 95134 USA support@slido.com
- Jotform:
Jotform Inc. 4 Embarcadero Center, Suite 780, San Francisco CA 94111
support@jotform.com
- WebFlow:
WebFlow Inc, 398 11th Street, Floor 2, San Francisco, CA 94103
support@webflow.com
- clickfunnels:
Clickfunnels LLC, 3443 W Bavria St, Eagle, Idaho 83616, US
support@clickfunnels.com
- funnelcockpit:
Denis Hoeger Caballero, Nobelstr- 3-5, 41189 Mönchengladbach, Deutschland
support@funnelcockpit.com
- Kajabi:
Kajabi LLC, 333 El Camino Real Ste 200 Tustin California 92780, US
support@kajabi.com
- AcademyOcean:
Netpeak Group Ltd., 43 Cherni Vrah bld, Sofia, Bulgaria
gdpr@netpeak.net
- Copemember:
CopeMember Technology Ltd., Gialousas 63, 3071 Limassol, Cyprus
info@copemember.com
- Copecart:
CopeCart GmbH, Rosenstraße 2, 10178 Berlin, Deutschland
info@copecart.com
- matomo:
Matomo Ltd., 150 Willis St, Mount Victoria, 6011, New Zealand
privacy@matomo.org
- cookiebot:
Usercentrics A/S, Havnegade 39, 1058 Kopenhagen, Dänemark
mail@cookiebot.com
- Hotjar:
Hotjar Ltd., Dragonara Business Centre 5th Floor, Dragonara Road, Paceville St Julian's STJ 3141 Malta
support@hotjar.com
- zapier:
Zapier, Inc. 548 Market St. #62411. San Francisco, CA 94104-5401, USA
contact@zapier.com
- vimeo:
Vimeo Inc., 330 W 34th St Fl 5, New York City, New York, 10001, USA
support@vimeo.com
- vidalytics: Vidalytics LLC, 340 S Lemon Ave, Walnut, California, 91789, USA hi@vidalytics.com
Anlage 3 – Weisungsberechtige Personen
- Folgende Personen sind zur Erteilung und Entgegennahme von Weisungen befugt: Der Verantwortliche gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO
Anlage 4 – Datenschutzbeauftragter
Derzeit ist als externer Datenschutzbeauftragter beim Auftragnehmer bestellt:
Williams-Connect Management Janko Williams Straße der Jugend 18 14974 Ludwigsfelde kontakt@williams-connect.eu
Teil V - Auftragsverarbeitung durch CopeCart GmbH
1. Gegenstand der Beauftragung
- 1.1. Der Vendor (für die Zwecke dieses Teil V „Auftraggeber“) lässt durch die CopeCart GmbH (für die Zwecke dieses Teil V „Auftragnehmer“) auf Grundlage des Vertrages über die Nutzung der Plattform copecart.com (der „Hauptvertrag“) personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Zu diesem Zweck schließen die Parteien diesen Auftragsverarbeitungsvertrag, der im Fall von Widersprüchen dem Hauptvertrag vorgeht. Eine Auftragsverarbeitung in diesem Sinne durch den Auftragnehmer liegt vor, soweit der Auftragnehmer mittels copecart.com personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Auftragnehmer Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 DSGVO ist.
- 1.2. Betroffen sind Daten des Auftraggebers und seiner Kunden. Umfasst sind insb. Namen, Adressen, Kommunikationsdaten, Verhaltensdaten, Vertragsdaten, und Zahlungsdaten.
2. Verantwortlichkeit und Weisungsrecht des Auftraggebers
- 2.1. Der Auftraggeber ist für die Zwecke der Auftragsverarbeitung der Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung der Daten an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch diesen, verantwortlich.
- 2.2. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, den Hauptvertrag ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu erteilen. Weisungen haben mittels der Webseite copecart.com zu erfolgen, soweit möglich, im Übrigen in Textform. Weisungen, die nicht vom Vertrag über die Nutzung von copecart.com gedeckt sind, sind kostenpflichtig, soweit ein Entgelt hierfür üblich ist.
- 2.3. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren, wenn nach seiner Auffassung eine vom Auftraggeber erteilte Weisung gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Solange die Parteien die Bedenken des Auftragnehmers nicht ausgeräumt haben, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung auszusetzen. Wenn die Parteien keine Einigung erzielen können und der Auftraggeber an seiner Weisung festhält, ist der Auftragnehmer zu einer Kündigung dieses Vertrages mit angemessener Frist, die zwei Wochen nicht unterschreiten soll, berechtigt. Sofern in diesem Fall der Hauptvertrag nicht durchgeführt werden kann, ist der Auftraggeber berechtigt diesen zu kündigen, wenn der Hauptvertrag nur mittels Umsetzung der rechtswidrigen Weisung durchgeführt werden könnte und dies für keine Partei bei Vertragsschluss erkennbar war.
- 2.4. Sofern der Auftragnehmer der Auffassung sein sollte, eine Weisung des Auftraggebers aus technischen Gründen nicht befolgen zu können, wird er den Auftraggeber hierüber in Textform informieren und sich zum weiteren Vorgehen mit diesem abstimmen.
3. Kontrollrechte des Auftraggebers
- 3.1. Dem Auftraggeber stehen alle Kontrollrechte, insbesondere Inspektionen, zu, die zur Wahrung der ihm nach den Vorgaben der DSGVO obliegenden Pflichten erforderlich sind. Das Kontrollrecht ist mit einer angemessenen Ankündigungsfrist und zu den üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers auszuüben. Der Auftragnehmer ist zur Reduzierung der Auswirkungen von Inspektionen auf seinen Geschäftsbetrieb berechtigt, diese mit denen anderer Auftraggeber zu verbinden, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist (z.B. gemeinsame Inspektionstermine, die in angemessener Frist durchgeführt werden). Der Auftraggeber wird Sorge dafür tragen, dass Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, um die Betriebsabläufe des Auftragnehmers nicht unverhältnismäßig zu stören.
- 3.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ausübung der Kontrollrechte auf einem von diesem beauftragten Dritten zu übertragen. Sollte der Dritte in einem Wettbewerbsverhältnis zum Auftragnehmer stehen, hat dieser gegen dessen Tätigkeit ein Einspruchsrecht.
- 3.3. Der Auftragnehmer hat an der Ausübung der Kontrollrechte im erforderlichen Umfang mitzuwirken. Er darf Kontrollen durch den Auftraggeber von der Unterzeichnung einer üblichen und angemessenen Verschwiegenheitserklärung abhängig machen, soweit dies zum Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist.
- 3.4. Für die unter dieser Ziffer zu erbringenden Leistungen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes, am Zeitaufwand orientiertes Entgelt zu, es sei denn, er hat die Kontrolle zu vertreten oder es handelt sich um eine von einer Aufsichtsbehörde durchgeführten oder angeordneten Kontrolle. Der Auftragnehmer darf die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergütung anerkannt und/oder vorab leistet.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen oder hinsichtlich der Tätigkeit des Auftragnehmers Fehler oder Unregelmäßigkeiten bezüglich der Vorgaben dieses Vertrages oder der DSGVO feststellt.
5. Pflichten des Auftragnehmers
- 5.1. Jegliche Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich entsprechend den Vorgaben des Hauptvertrages sowie den ggf. vom Auftraggeber erteilten Weisungen. Dies gilt auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation. Diese Teil V Ziffer 5.1. gilt nicht, wenn der Auftragnehmer zu der Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
- 5.2. Der Auftragnehmer bestätigt, dass er gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Er benennt dem Auftraggeber an dessen Stelle einen Ansprechpartner für alle Belange des Datenschutzes und der Durchführung dieses Vertrages.
- 5.3. Der Auftragnehmer hat die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit zu verpflichten, sofern sie nicht bereits einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Der Umfang der Verpflichtung hat in einem angemessenen Verhältnis zu den verarbeiteten Daten und den Folgen einer etwaigen Verletzung des Schutzes der personenbezogenen Daten zu stehen. Sie hat sich ferner auf alle personenbezogenen Daten zu beziehen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber verarbeitet. Der Inhalt und die Tatsache der Verpflichtung ist dem Auftraggeber auf Wunsch nachzuweisen. Etwaige weitergehende Verpflichtungen, die aus einer gesondert zwischen den Parteien abgeschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung folgen, bleiben hiervon unberührt.
- 5.4. Der Auftragnehmer hat sein Verfahrensverzeichnis der Auftragsverarbeitung für den Auftraggeber auf Wunsch zu überlassen. Er hat ihn über spätere Änderungen unaufgefordert in Textform zu informieren.
- 5.5. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten unterstützen. Hierfür wird er insbesondere die in diesem Vertrag vorgesehenen Leistungen erbringen.
- 5.6. Soweit erforderlich, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO und wird ihm alle hierfür aus seiner Sphäre erforderlichen Informationen und Nachweise überlassen. Er ist entsprechend verpflichtet, wenn der Auftraggeber eine vorherige Konsultation nach Art. 36 DSGVO mit einer Aufsichtsbehörde durchführen muss. Für die unter diesem Teil V Ziffer 5.6. zu erbringenden Leistungen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes, am Zeitaufwand orientiertes Entgelt zu. Der Auftragnehmer darf die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergütung anerkannt und/oder vorab leistet.
- 5.7. Auf berechtigten Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer diesem alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der dem Auftragnehmer nach Artikel 28 DSGVO obliegenden Pflichten zur Verfügung stellen.
- 5.8. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung, Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden oder ist es zu entsprechenden Maßnahmen gekommen, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber darüber unverzüglich umfassend zu informieren, es sei denn, dies ist ihm gesetzlich nicht gestattet. Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle insoweit relevanten Dritten darauf hinweisen, dass es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt, für die der Auftragsgeber Verantwortlicher ist und er selbst nur als Auftragsverarbeiter tätig wird.
6. Sicherheit der Verarbeitung
- 6.1. Der Auftragnehmer ergreift alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen, insbesondere geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko der Datenverarbeitung angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Er hat die Einhaltung dieser Vorgaben dem Auftraggeber auf dessen Verlangen mit geeigneten Mitteln nachzuweisen.
- 6.2. Der Auftragnehmer ist zur Anpassung an geänderte technische oder rechtliche Gegebenheiten berechtigt. Über Änderungen, die eine Reduktion des Schutzniveaus bedeuten können, informiert der Auftragnehmer unverzüglich den Auftraggeber.
7. Unterauftragsverarbeiter
- 7.1. Der Auftragnehmer setzt für die Verarbeitung Unterauftragsverarbeiter ein, die dem Auftraggeber mitgeteilt werden.
- 7.2. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in Textform über Änderungen an der Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern informieren. Der Auftraggeber kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit Zugang der Information der Änderung widersprechen. Der Auftragnehmer setzt die Änderung nicht vor Ablauf der Widerspruchsfrist um. Im Falle eines Widerspruchs ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftragsverarbeitungsvertrag mit einer Frist von mindestens einem Monat zu kündigen, sofern die Änderung dem Auftraggeber zumutbar gewesen wäre und der Widerspruch dem Auftragnehmer unzumutbar ist. Zumutbarkeit für den Auftraggeber ist gegeben, wenn mit der Änderung keine Nachteile für ihn zu befürchten gewesen wären und insbesondere sichergestellt gewesen wäre, dass die Vorgaben dieses Vertrages und der DSGVO bei Umsetzung der Änderung weiter eingehalten worden wären. Unzumutbarkeit für den Auftragnehmer ist gegeben, wenn er seine Auftragsverarbeitungsleistungen als im Wesentlichen gleichförmigen Prozess für eine Vielzahl von Auftraggebern erbringt und individuelle Abweichungen bei den Unterauftragsverarbeitern für den Auftragnehmer nicht einfach umzusetzen sind (z.B. alle Auftraggeber nutzen dieselbe, standardisierte Softwareplattform).
- 7.3. Der Auftragnehmer wird für eventuelle Unterauftragsverarbeiter die in den Absätzen 2 und 4 des Art. 28 DSGVO genannten Bedingungen einhalten. Er hat ferner sicherzustellen, dass die sonst mit dem Auftraggeber insoweit getroffenen vertraglichen Vereinbarungen sowie die ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch von den Auftragsverarbeitern eingehalten werden. Er hat dies dem Auftraggeber auf dessen Wunsch nachzuweisen.
8. Maßnahmen von Aufsichtsbehörden
- 8.1. Der Auftragnehmer informiert, soweit zulässig, den Auftraggeber unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnahmen einer (Aufsichts-)Behörde, soweit sie sich auf diesen Vertrag beziehen. Dies gilt insbesondere, soweit eine Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt.
- 8.2. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der (Aufsichts-)Behörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Für die insoweit zu erbringenden Leistungen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes, am Zeitaufwand orientiertes Entgelt zu, sofern und soweit er die entsprechende Kontrolle etc. nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer darf die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergütung anerkannt und/oder vorab leistet.
9. Vergütung des Auftragnehmers
Dem Auftragnehmer steht für die von ihm unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen kein gesondertes Entgelt zu, sofern nicht anders in diesem Vertrag vereinbart.
10. Dauer des Vertrages
Die Laufzeit dieses Vertrages richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages. Er kann isoliert vom Hauptvertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, es sei denn dieser Vertrag oder zwingende gesetzliche Vorschriften bestimmt etwas anderes.
11. Folgen der Vertragsbeendigung
- 11.1. Der Auftragnehmer wird nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers entweder löschen oder zurückgeben und die vorhandenen Kopien löschen, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Der Auftragnehmer hat die Durchführung der Löschung entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers diesem zu bestätigen.
- 11.2. Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten beim Auftragnehmer zu kontrollieren.
- 11.3. Jegliches Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ist im Übrigen ausgeschlossen.
12. Haftung
Die Haftung der Parteien richtet sich nach den Vereinbarungen des Hauptvertrages. Die unmittelbare Haftung der Parteien gegenüber einem Betroffenen aus gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes bleibt unberührt.
13. Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, Vereinbarungen oder Weisungen
- 13.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, gegen die getroffenen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach erster Kenntnis, in Textform mitzuteilen. Die entsprechende Meldung soll zumindest folgende Informationen enthalten:
- 13.1.1. Eine Beschreibung der Art der Verletzung, soweit möglich mit Angabe der Art und Menge der betroffenen Daten sowie Kategorien der betroffenen Personen;
- 13.1.2. Den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen;
- 13.1.3. Eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
- 13.1.4. Eine Beschreibung der von dem Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen;
- 13.2. Jegliche, etwaige erforderliche Meldung an eine Aufsichtsbehörde oder Information von Betroffenen obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird hieran im erforderlichen Umfang mitwirken.
- 13.3. Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, den Verstoß im erforderlichen Umfang unverzüglich aufzuklären und dem Auftraggeber eine entsprechende Dokumentation zu überlassen. Die Dokumentation hat eine Darstellung zu umfassen, welche Maßnahmen der Auftragnehmer ergriffen hat, um weitere Verstöße zu unterbinden und warum er der Auffassung ist, dass die ergriffenen Maßnahmen ausreichend sind, um den Vorgaben dieses Vertrages und der gesetzlichen Vorschriften zu genügen.
14. Betroffenenrechte
- 14.1. Der Auftragnehmer wird, soweit es ihm möglich und zumutbar ist, den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel 3 der DSGVO genannten Rechte der betroffenen Personen nachzukommen. Hierfür hat der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform zu informieren, welche Unterstützungshandlung des Auftragnehmers er benötigt und diesem insoweit die Daten zu überlassen, die zur Erfüllung der Anfrage erforderlich sind. Soweit eine Partei weitere Informationen von der anderen Partei benötigt, wird sie diese unverzüglich in Textform darauf hinweisen. Der Auftragnehmer erbringt seine Unterstützungshandlung in angemessener Frist, so dass der Auftraggeber die ihm obliegenden Fristen wahren kann. Er hat den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe zu informieren, wenn er sich nicht in der Lage sieht, die verlangte Unterstützungshandlung zu erbringen.
- 14.2. Wenn ein Betroffener sich zur Ausübung der diesem aus Kapitel 3 der DSGVO zustehenden Rechte unmittelbar an den Auftragnehmer wenden sollte, wird der Auftragnehmer diesen an den Auftraggeber verweisen, soweit ihm die Zuordnung zu diesem möglich ist. Sollte ihm eine Zuordnung nicht möglich und der Auftragnehmer auch nicht als Verantwortlicher unmittelbar gegenüber dem Betroffenen aus Kapitel 3 der DSGVO verpflichtet sein, wird er ihn darüber informieren, dass er als Auftragsverarbeiter für Dritte tätig ist und er den Dritten hinsichtlich des Betroffenen nicht identifizieren kann. Sofern und soweit der Auftragnehmer gegenüber dem Betroffenen selbst als Verantwortlicher nach Kapitel 3 der DSGVO verpflichtet ist, obliegt die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen allein dem Auftragnehmer als Verantwortlichen.
- 14.3. Für die gemäß dieses Teils V Ziffer 14 für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes, am Zeitaufwand orientiertes Entgelt zu. Der Auftragnehmer darf die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine bestimmte Vergütung anerkannt und/oder vorab leistet.